Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Laut Anklage übergoss der Mann seine schlafende Ehefrau im Mai 2025 im niedersächsischen Goslar mit Brandbeschleuniger und zündete sie an. Die Tat soll aus Eifersucht geschehen sein. Der Angeklagte habe angenommen, seine Frau betrüge ihn.
Demnach verteilte der 50-Jährige den Brandbeschleuniger vom Flur bis ins Schlafzimmer und auf das Bett. Nach dem Anzünden geriet die Frau in Brand. Sie sprang aus dem Fenster vier Meter in die Tiefe und erlitt dabei Knochenbrüche.
Nach der Tat weckte der Angeklagte die gemeinsamen Kinder und verließ mit ihnen das Haus. Der älteste Sohn hörte Hilferufe seiner Mutter, entdeckte sie und löschte die Flammen. Die Frau kam schwer verletzt in ein Krankenhaus und starb noch am selben Tag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.