Laut Anklage wurden bis zu 29 Menschen auf der Ladefläche von Kastenwagen oder Transportern über die Grenzen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gefahren. Auf den Ladeflächen befanden sich laut Staatsanwaltschaft keine Sitz- und Haltevorrichtungen und keine ausreichende Frischluftzufuhr. Pro geschleustem Mensch wurden etwa 3000 bis 4000 Euro verlangt.
Das Gericht sprach den Mann des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in fünf Fällen und des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in zwei Fällen schuldig. In allen sieben Fällen sah die Kammer zudem eine "das Leben gefährdende und erniedrigende Behandlung" der Geschleusten. Sie ordnete die Einziehung von 36.500 Euro an.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch. Der Angeklagte war im August 2024 festgenommen worden. Er saß seitdem in Untersuchungshaft. Das Urteil von Ende Mai ist noch nicht rechtskräftig.