Terrorismus Bundesanwaltschaft klagt "Sächsische Separatisten" an

Polizisten bringen die Verdächtigen zum Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof
Polizisten bringen die Verdächtigen, die bei einer Razzia gegen Neonazis festgenommen wurden, zum Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (Archivbild)
© Rene Priebe / DPA
Eine mutmaßliche Neonazi-Gruppe ist wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Mitglieder sollen Teil einer rechtsextremistischen, terroristischen Vereinigung gewesen zu sein.

Zehn Monate nach der Zerschlagung der rechtsextremistischen Gruppe "Sächsische Separatisten" hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen acht mutmaßliche Mitglieder erhoben. Sie sollen sich auf den Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben, um dann mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen zu erobern, wie die Behörde in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Einer der Angeschuldigten, ein früherer AfD-Politiker, ist auch wegen versuchten Mordes angeklagt.

Er habe bei seiner Festnahme ein geladenes Gewehr gegen einen Polizisten gerichtet, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Die acht Männer waren im November festgenommen worden, sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Zuletzt habe die 2020 gegründete militante Gruppe etwa 20 Mitglieder gehabt, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Mutmaßliche Neonazis wollten angeblich Staatsvertreter "liquidieren"

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik lehnten sie ab. Sie sollen paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert haben, um sich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Umsturz vorzubereiten. In Sachsen hätten sie einen Staat gründen wollen, der sich an der Ideologie des Nationalsozialismus ausrichten sollte.

Dazu hätten sie Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung "liquidieren" und andere unerwünschte Menschen wie etwa Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner aus der Gegend entfernen wollen.

Auch zwei weitere der nun Angeschuldigten waren in einem AfD-Kreisverband aktiv. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe schloss die Partei sie aus. Die Bundesanwaltschaft wirft allen acht Männern die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor, außerdem die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Dresden.

DPA · AFP
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