Ukrainische Geflüchtete: Wechsel zu Asylleistungen bringt keine Einsparungen

Geldscheine und Geldmünzen
Geldscheine und Geldmünzen
© AFP
Die geplante Neuregelung der staatlichen Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine bringt offenbar keine Einsparungen. Wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, würden zwar 2026 für Bürgergeld, Grundsicherungs-Leistungen und Lebensunterhalts-Hilfen rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten entstehen. Gleichzeitig rechnet das Ministerium aber mit zusätzlichen Kosten für Länder und Kommunen von rund 1,375 Milliarden Euro für Asylbewerberleistungen.

Bislang bekommen bei nachgewiesener Bedürftigkeit alle Geflüchteten aus der Ukraine hierzulande Bürgergeld. Die schwarz-rote Koalition will das ändern: Künftig sollen alle, die nach dem 1. April dieses Jahres gekommen sind oder noch kommen, nur niedrigere Asylbewerberleistungen erhalten, aber kein Bürgergeld mehr. Darauf hatten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt.

Das Ministerium von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) leitete nun die Ressortabstimmung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf ein, der AFP am Donnerstag vorlag. Nach dem Kabinett muss sich das Parlament damit befassen, bis zum Jahresende soll das Gesetz stehen. Begleitend zum Gesetzgebungsverfahren wollen Bund und Länder eine pauschalierte Kostenentlastung für die Länder vereinbaren, denen jetzt zusätzlichen Kosten entstehen.

Dem Entwurf zufolge entfallen von den für 2026 veranschlagten Minderausgaben beim Bürgergeld rund 1,05 Milliarden auf den Bund, der Rest auf Länder und Kommunen. Durch den Wechsel von Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen für ukrainische Geflüchtete kämen nun vor allem auf Länder und Kommunen höhere Ausgaben zu.

Auch für das Jahr 2027 ergibt sich weitgehend ein Nullsummenspiel: Hier belaufen sich laut Gesetzentwurf die Einsparungen bei Bürgergeld, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt auf 376 Millionen Euro. Dem stehen geschätzte Kosten in Höhe von 394 Millionen Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegenüber.

Die Zuwendungen beider Gesetze unterscheiden sich in einigen Punkten. Der monatliche Betrag beim Bürgergeld ist höher als beim Asylgesetz. Beziehende von Bürgergeld haben dabei einen Krankenversicherungsschutz - bei Asylbewerbenden kommen in den Anfangsmonaten die zuständigen Gemeinden für medizinische Notfälle auf. Außerdem sind Bürgergeldbeziehende häufig anders untergebracht als Asylbewerbende.

Stand Ende April sind rund 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer vor dem Krieg nach Deutschland geflohen, davon rund ein Drittel Kinder und Jugendliche. Die Mehrheit der Menschen aus der Ukraine bezieht Bürgergeld: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im Juli rund 519.000 Ukrainerinnen und Ukrainer als erwerbsfähig gemeldet und hatten somit Anspruch auf Bürgergeld. Hinzu kamen rund 200.000 Beziehende, die nicht erwerbsfähig sind, vor allem Kinder.

CSU-Chef Markus Söder war kürzlich mit einem Vorstoß, allen Geflüchteten aus der Ukraine das Bürgergeld zu streichen, noch über die Abmachungen im Koalitionsvertrag hinausgegangen. Dies wolle er in der Koalition durchsetzen, sagte er im ZDF. SPD-Politikerinnen und -Politiker lehnen das aber ab. Sowohl Bas als auch Vizekanzler Lars Klingbeil (beide SPD) mahnten, sich an den Koalitionsvertrag zu halten.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützte grundsätzlich den geplanten sogenannten Rechtskreiswechsel von ukrainischen Flüchtlingen vom Bürgergeld ins Asylbewerbergeld. Er forderte jedoch weitergehende Regeln zur Arbeitsaufnahme. "Wir setzen uns dafür ein, dass neu einreisende Ukrainer anstelle von Bürgergeld wie früher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten", sagte der DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke der "Rheinischen Post" vom Freitag.

"Wir verbinden dies mit der Forderung, dass auch Asylbewerber verpflichtet werden, zumutbare Arbeit anzunehmen", führte er an. Dabei gehe es auch um den allgemeinen Arbeitsmarkt: Vielerorts würden "nach wie vor händeringend Arbeitskräfte gesucht". Zu Söders Vorschlag sagte er jedoch, dies wäre für die Verwaltung "ein großer Umstellungsaufwand". Das Personal auf den Ämtern sei heute schon überlastet.

Laut Gesetzentwurf für den nun geplanten Rechtskreiswechsel entsteht für die Verwaltung ein einmaliger Aufwand in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Davon entfallen rund 924.000 Euro auf die Kommunen.

AFP