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Gast

hauptuntersuchung fristberechung

Die hauptuntersuchung an meinem nissan war bei mir im november 2012, gestern wurde ich angehalten und musste strafe zahlen, da mehr als zwei monate überschritten waren.

Wo steht, daß der november mitzählt bei der fristberechnung?

1. monat november
2. monat dezember
mehr als 2 monate = januar

oder
1. monat dezember
2. monat januar
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Antworten (2)
Meyerhuber
Nachzulesen bei juraforum.de
Selbst Schuld, wenn Du mit abgelaufenem TÜV fährst!
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bh_roth
Wenn dein Termin im November hätte sein sollen, dann hast du logischerweise bis zum Ablauf des 30. November Zeit, dies zu erledigen. Deshalb kann der November nicht mitzählen. Also sind es die Monate 12 und 01, auch wenn 01 gerade angefangen hat. Das ist Logik, und dafür muss man kein Rechtsforum aufsuchen. (gelle, Meyerhuber?☺)
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