Gast
mietvertrag
wir wohnen in einer einliegerwohnung welche uns nach nicht einmal 2jahre gekündigt wurde nun meine frage wir hatten im mietvertrag die klausel mieter 2/3 vermieter 1/3 für die betriebskosten vereinbart gilt das auch für heizung und strom
danke
danke
Antworten (2)
Heizung und strom zählen nicht zu den üblichen betriebskosten es sei denn dies wurde vorher vertraglich vereinbart heizung und strom sind vom mieter selbst zu tragen heizung wird über den verbrauch des meiters abgerechnet für strom schließt der mieter einen eigenen vertrag mit einem belieferer ab.
Das kommt m.E. darauf an, ob man das bei euch getrennt ermitteln kann oder nicht.
Den Normalfall einer Mietwohnung hat Vandit schon genannt.
Bei einer Einliegerwohnung ist das oft nicht so einfach, wenn es keine eigenen Zähler gibt. Bezieht Ihr also Strom und Wärme gemeinsam mit der Hauptwohnung ohne eigenen Vertrag und ohne separate Abrechnungsmöglichkeit, dann würde ich sagen, dass die Regelung auch hier gilt.
Den Normalfall einer Mietwohnung hat Vandit schon genannt.
Bei einer Einliegerwohnung ist das oft nicht so einfach, wenn es keine eigenen Zähler gibt. Bezieht Ihr also Strom und Wärme gemeinsam mit der Hauptwohnung ohne eigenen Vertrag und ohne separate Abrechnungsmöglichkeit, dann würde ich sagen, dass die Regelung auch hier gilt.