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Gast

Nutzung von Mercedes Radkappen an einem VW (z.B)

Moin,
wie sieht die Rechtslage bei der Nutzung von Radappen zum Titelthema aus?
Bislang habe ich nur Hinweise zum Markenrecht oder zur StVZO §36a gefunden, aber keinen Artikel/Auskunft
die beide Rechte/Themen verbindet und aussagekräftig ist.
Frage beantworten Frage Nummer 3000280758 Frage melden
Antworten (12)
joeman
Mach drauf, interessiert keine Sau. Wen soll das stören?
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PezzeyRaus
Wenn es nur darum geht, ob du an deinem Bulli die Radkappen mit dem Stern draufklemmen darfst, du darfst, wenn sie denn passen. Es zeugt allerdings von sehr schlechtem Geschmack, der wahre Bullifahrer (wie ich einer war) verwendet natürlich verchromte Originalradkappen mit VW-Logo. Mit Markenrecht hast du gar nichts am Hut.
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ingSND
Du darfst keine Radkappen mit einem Markenlogo selber herstellen, aber mit denen, die Du ordnungsgemäß erworben hast, darfst Du nach Gutdünken verfahren.
Sie müssen natürlich sicher passen, sonst kommt der Ärger von der anderen Seite.
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wokk
Ohlala!
Auf meinem SEAT habe ich Radkappem von BMW draufgemacht.
Warum?
Auf dem Schrottplatz hatten sie nur einen Satz komplett dieser Marke.
Hoffentlich sind sie nicht schon hinter mir her um mich zu schnappen . . .
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dschinn
Isch glaube, die Radkappen vom BMWuppdich sind nicht so gut geeignet wie die von Fiat, für die Verwendung bei der Radkappenweitwurf-Weltmeisterschaft, die sind einfach nicht so aerodynamisch!
Apropo, wann findet die diesjährige Radkappen-WM statt, hat da jemand termine?
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wokk
Für meinem Peugeot habe ich im Indernet Winterreifen auf Felgen gekauft.
Die Peugeot-Radkappen waren ein klein wenig zu klein für diese Felgen und wackelten.
Um nicht am Radkappen-Weitwurf teilnehmen zu müssen habe ich sie mit Kabelbindern befestigt.
Auch Jahre später sind sie noch alle vorhanden.
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ingSND
@b.kloppt: die Räder müssen zugelassen sein, deswegen stehen die entsprechenden Reifengrößen in der Konformitätserklärung.
Von Radkappen ist da keine Rede.
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Deho
Tja ...
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ingSND
@b.kloppt: jaaaaa, genau darauf wollte ich Dich subtil hinweisen. Es geht um Radkappen, nicht um Räder. Radkappen brauchen keine Zulassung, falsche Radkappen führen NICHT zu einem Erlöschen der Betriebsgenehmigung.
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ingSND
@b.kloppt: ich gestehe freimütig, ich finde nichts, das auch nur ansatzweise darauf hindeutet, dass bei modernen Autos, bei denen die Schraubelemente innerhalb der Felgenkontur liegen, eine sicher befestigte Radzierblende bzw. Radkappe einen Einfluss auf die Betriebserlaubnis hat.
Wenn doch, bitte erhelle mich, wo ich nachlesen kann.
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rayer
Wie man von Radkappen zu Kotflügeln kommt, erschließt sich mir nicht.
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ingSND
Ich hatte fast schon vermutet, dass der Begriff "Radabdeckung" falsch verstanden wurde.
Die StVZO meint damit die Abdeckung rund um die Reifen (sprich die Kotflügel) und nicht die Radkappen.
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