offene krankenkassenbeiträge
kann eine krankenkasse von mir offene beiträge verlangen, wenn mein mitbewohner gestorben ist und die krankenkasse davon ausgeht, dass ich erbe bin. bei ihm ist aber nicht zu erben, erhat noch nicht einmal ein konto
Antworten (2)
ich sehe gerade ,dass die erste Frage gelöscht wurde, daher noch einmal:
Die Krankenkasse kann ausgehen, wovon sie will. Es gibt ein Testament - oder, wenn ein solches nicht vorliegt, gibt es die gesetzliche Erbfolge, die nur Verwandte und deren Abkömmlinger einschließt. Wenn Du weder nach dem einen noch nach dem anderen offizieller Erbe bist oder wenn Du das Erbe ausschlägt, brauchst Du nichts zu bezahlen.
Die Krankenkasse kann ausgehen, wovon sie will. Es gibt ein Testament - oder, wenn ein solches nicht vorliegt, gibt es die gesetzliche Erbfolge, die nur Verwandte und deren Abkömmlinger einschließt. Wenn Du weder nach dem einen noch nach dem anderen offizieller Erbe bist oder wenn Du das Erbe ausschlägt, brauchst Du nichts zu bezahlen.