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Gast

Wenn die Schule ein psychologisches Gutachten verlangt, wer muß das bezahlen ?

Meine Tochter besucht die 11 Klasse auf einer
Privatschule. Sie ist seit längeren Zeitpunkt auf Grund starken v. psysologischen Problemen krank geschrieben. Wr haben deshalb eine ausser ordentliche Kündigung an Schule geschrieben. Diese wird aber nicht anerkannt- sondern nur mit einen Gutachten. Die Kosten dafür sollen wir nun selbst tragen ca. 800 Euro. Ist das so richtig, bzw. wer kann einen Tip geben wie man vorgehen kann ? Danke für die Antworten . Ruppel
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Antworten (5)
Deho
Macht das nicht die Krankenversicherung?
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elfigy
Das wichtigste hat ing schon geschrieben. Was mir noch auffällt: stehen sie denn nicht mit der Schule in persönlichem Kontakt? Haben sie da ohne voriges Gespräch die Kündigung hingeschickt ?
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Deho
@ ing793
Aber wenn die Tochter doch krankgeschrieben ist? Ist dafür nicht die Krankenkasse zuständig, wenn zur krankheitsbedingten Kündigung ein Gutachten erforderlich ist?
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Deho
@ ing793
Wenn die Tochter von einem Arzt krank geschrieben wurde, kann man davon ausgehen, dass sie krank ist. Müsste der Arzt die Tochter zu einem Gutachter überweisen, weil die Schule das so will, gehört das zu den Krankheitskosten. Ohne die Krankheit würden diese Kosten ja nicht entstehen. Eigentlich müsste die Schule diese Kosten übernehmen, weil sie das will, aber das ist unrealistisch. Aber eine Krankenversicherung sollte das übernehmen, dafür ist man schließlich versichert, um Krankheitsrisiken nicht selbst tragen zu müssen.
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Deho
Ich habe ja nicht geantwortet, sondern nur gefragt. Und die eingegangenen Antworten sind überzeugend, so dass auch andere etwas davon haben können.
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