Gast
wenn ich einen ratenvertrag kündige,kann dann erst die ganze summe verlangt werden
Antworten (3)
Das Wort "erst" stört mich etwas. Wenn dieses Wort nicht wäre, so hieße die Antwort: Ja, das kann und wird.
Die ganze Summe kann auch dann schon verlangt werden, wenn Du mit Deinen Zahlungen im Rückstand bist.
Ja wird verlangt, aber keine Angst. es gibt Pfändungsfreigrenzen, lass den Gerichtsvollzieher mal ruhig bei dir antanzen.