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Gast

wenn wir schon über 50 jahre,mit damaligem einverständnis,einen weg nutze gewohnheitsrecht?

schon meine großeltern haben einen weg in unseren garten genutzt,der kürzer und einfacher ist.das ist also schon über 50 jahre so.jetzt fällt dem nachbar plötzlich ein,das gehört zu seinem grundstück.nutzen tut er den weg nicht,es ist reine schikane.meine frage ist jetzt ,haben wir ein gewohnheitsrecht?
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Antworten (3)
JaqueLois
In der Regel ergibt sich ein Wegerecht nicht direkt als Gewohnheitsrecht, sondern muss im Grundbuch eingetragen sein.

Während die schuldrechtliche Vereinbarung (Vertrag) nur zwischen den Personen wirkt und damit gegenstandslos wird, sobald einer der Grundstückseigentümer wechselt, wirkt die Bestellung einer Grunddienstbarkeit als dingliches Recht, d.h. das Recht lastet auf dem Grundstück: auch spätere Erwerber des Nachbargrundstücks dürfen das Wegerecht nutzen, außerdem müssen auch spätere Eigentümer des „dienenden“ Grundstücks die Inanspruchnahme des Wegerechts dulden.

also, wenn nicht im Grundbuch eingetragen, dann dem Nachbarn mal freundlich grüßen und ne Flasche Wein mitbringen!!!!
@elfigy, war ok, oder?
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hphersel
Das Gewohnheitsrecht muss durch ein Gericht nach § 293 ZPO im Zuge einer Amtsermittlung festgestellt werden. Vorher habt ihr keines.
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JaqueLois
Eine bloße Gewohnheit, kann allein kein Recht schaffen (opinio iuris)!

Sie werden wohl noch Juristen brauchen.
Ich glaube Sie haben nicht recht, aber trotzdem viel Glück!
Aequam memento rebus in arduis servare mentem!
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