Wenn Gisela Angermann aus Göttingen in einem ihrer täglichen Kreuzworträtsel auf «Hochgeschwindigkeitszug mit drei Buchstaben» stößt, legt sie das Rätselheft noch immer zur Seite. "Ich kann ICE da einfach nicht hinschreiben", sagt sie. Das geht ihr seit fünf Jahren so - seitdem ihr Sohn Klaus tot ist. Der 29-Jährige starb beim schwersten Zugunglück in der Geschichte der Bundesrepublik in einem bis dahin unbekannten, beschaulichen Heideort zwischen Hannover und Hamburg.
Eschede, 3. Juni 1998. Am ICE 884 "Wilhelm Conrad Röntgen" mit rund 300 Fahrgästen bricht bei Tempo 200 ein Radreifen. Das Metallstück verkeilt sich unter dem Zug und zerstört unmittelbar vor einer Brücke eine Weiche. Der Triebkopf und zwei Wagen kommen noch hindurch, der dritte Wagen prallt dagegen. Die Rebberlaher Brücke stürzt ein. Die mehr als 1000 Tonnen schweren restlichen Wagen rasen mit voller Wucht in das Hindernis aus Stahlbeton und falten sich zusammen wie eine Ziehharmonika. 101 Menschen kommen ums Leben, 105 werden verletzt. Ganz Deutschland unter Schock.
Alles andere als ein normaler Tag
Für die Deutsche Bahn wird der 3. Juni 2003 ein ganz normaler Tag sein. Weder Kranzniederlegung, noch irgendetwas anderes sei geplant, sagt Sprecher Werner Klingenberg. Für Gisela Angermann wird der 3. Juni alles andere als normal. Sie und viele Opfer und Hinterbliebene leiden noch unter den Folgen des Unglücks. Entweder sind sie lebenslang behindert, traumatisiert oder müssen den Verlust eines Angehörigen verkraften. Viele von ihnen hatten gehofft, der Strafprozess gegen zwei Ingenieure der Bahn und einen Techniker des Radreifenherstellers könne ihnen helfen, bei der Verarbeitung voranzukommen. Sie wollten erreichen, dass die juristische Aufarbeitung einen Schlusspunkt setzt; dass es eine richterliche Erklärung liefert - rechtskräftig und "im Namen des Volkes".
Aber dazu kam es nicht: Nach mehr als 50 Verhandlungstagen stellte die 1. Große Strafkammer des Lüneburger Landgerichts unter Vorsitz von Richter Michael Dölp den Prozess Ende April ein - gegen den Willen der Nebenkläger. Die Argumentation: Dem Rechtsfrieden ist mit der Zahlung von 10 000 Euro je Angeklagten genüge getan. Zudem trifft sie keine schwere Schuld an dem Unglück. Ob die drei Männer tatsächlich vor vielen Jahren bei der Zulassung des Radreifensystems notwendige Untersuchungen unterlassen haben, wird nie geklärt werden.
"Da haben Emotionen keinen Raum"
"Für uns spielt eine gefühlte Gerechtigkeit (...) eigentlich nicht die entscheidende Rolle. Wir müssen die Fakten haben, und danach müssen wir urteilen. Da haben die Emotionen keinen Raum", sagt Richter Dölp. Dabei hatte gerade der Prozessauftakt Ende August die Hinterbliebenen zuversichtlich gestimmt. Der Sprecher der Opfer, Heinrich Löwen, sagte damals, er habe einen positiven Eindruck von der Kammer. Tatsächlich war Dölp mit großer Behutsamkeit gestartet, gab auch der Trauer der Nebenkläger Raum und befragte Überlebende des Unglücks mit großer Sensibilität.
Schon damals hatten aber die Nebenkläger kritisiert, mit den drei Ingenieuren säßen die falschen Männer vor Gericht. "Diese Angeklagten sind nicht unsere Angeklagten", hieß es immer wieder. Der Vorstand der Deutschen Bahn AG müsse sich verantworten. Doch Polizei und Staatsanwaltschaft hatten keinen Anhaltspunkt für eine mögliche Verantwortung des Bahn-Vorstandes gefunden.
Ohnehin fühlen sich die Hinterbliebenen von der Bahn und insbesondere von Vorstands-Chef Hartmut Mehdorn schlecht behandelt und werfen ihm unsensibles Vorgehen vor. Zwar zahlte die Bahn nach Worten von Sprecher Klingenberg an Hinterbliebene und Überlebende unbürokratisch rund 26 Millionen Euro Entschädigung. Dies sei aber nicht genug, argumentieren die Hinterbliebenen. Mit einer Klage vor dem Berliner Landgericht auf höheres Schmerzensgeld scheiterten sechs Hinterbliebene. Als die Klage Mitte September abgewiesen wurde, sagte Richterin Elisabeth Seeburg: "Es gibt auch in diesem traurigen Fall Grenzen der Rechtsprechung."
Die Hinterbliebenen lassen nicht locker
Diese Grenzen wollen die Eschede-Hinterbliebenen nicht anerkennen. Inzwischen haben sich mehr als 80 von ihnen einer Klage des US-Anwalts Ed Fagan in den USA angeschlossen. Ob es dabei aber je zu einer Verhandlung kommt, ist offen. Und auch in Deutschland lassen die Hinterbliebenen nicht locker: Die Nebenkläger wollen mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erreichen, dass der Strafprozess wieder aufgenommen wird. Sie sehen ihr Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt. Wie die Chancen dabei sind, ist ebenso ungewiss wie die Antwort auf die Frage: Wer hat Schuld am Zugunglück von Eschede?