Hintergrund Stichwort: Geflügelpest

Stichwort: Geflügelpest

Die Klassische Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) ist eine hoch ansteckende, fiebrige Virenerkrankung. Sie ist seit 1878 bekannt und verläuft für 80 bis 100 Prozent der erkrankten Tiere tödlich. Vor allem befällt sie Hühner und Puten, aber auch Wildvögel, Fasane und Perlhühner können betroffen sein. Dagegen erkranken Tauben selten. Für Menschen ist das Virus im allgemeinen nicht gefährlich. Jedoch starb vor wenigen Wochen ein 57-jähriger Tierarzt in den Niederlanden an Lungenentzündung, die offensichtlich von Erregern der Geflügelpest verursacht worden war.

Mediziner raten Personengruppen, die mit an Geflügelpest erkrankten Vögeln in engen Kontakt kommen, Schutzkleidung zu tragen und sich impfen zu lassen, um eine Doppelinfektion mit den Grippeviren und dem Erreger der Geflügelpest zu verhindern. Außerdem wird die vorbeugende Einnahme eines antiviralen Medikaments empfohlen.

Übertragen wird die Seuche von Tier zu Tier, über den Kot oder Betreuungspersonen sowie durch die Luft. Die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt meist drei bis 14 Tage. Für einen akuten Fall sind die Anzeichen in Abhängigkeit von der Verlaufsform unterschiedlich. Meist treten hohes Fieber, Atemwegsprobleme, Schwarzfärbung von Kamm und Kehllappen, Mattigkeit, Fressunlust, verminderte Legeleistung und Durchfall auf. Die Tiere können aber auch ohne vorherige Anzeichen plötzlich tot umfallen oder ersticken.

Geflügelpest ist anzeigepflichtig. Betroffene Gebiete müssen isoliert werden. Der Geflügelbestand wird getötet. Sperrbezirke werden eingerichtet. In diesem Bereich dürfen weder lebendes Geflügel noch Eier, Mist und Gülle transportiert werden. Für den Ausbruch in den Niederlanden, der jetzt auch Deutschland und Mitte April Belgien befallen hat, ist der Influenza-A-Virus (H7N7) verantwortlich.

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