Drei ehemalige Mitarbeiter des Hofer Krematoriums werden für die Entnahme von Zahngold von Toten und dessen Verkauf nicht bestraft. Das Amtsgericht Hof sprach die Angeklagten im Alter von 49, 51 und 53 Jahren am Montag vom Vorwurf der Störung der Totenruhe frei. Die drei Männer waren beschuldigt, in den Jahren 2005 und 2006 in 600 Fällen Zahngold von verbrannten Leichen entnommen und für rund 50.000 Euro verkauft zu haben. Unmittelbar nachdem die Taten bekannt wurden, hatte die Stadt Hof die drei Bediensteten fristlos entlassen.
Entnahme des Zahngolds ist nicht strafbar
Die Verbrennung von Leichen sei ein "kühler und mechanischer Massenvorgang", sagte Amtsrichter Klaus Labandowsky in der Urteilsbegründung. Das Zahngold herauszunehmen habe "keinen beschimpfenden Unfugcharakter". Das Zahngold sei nicht Bestandteil der Leiche. Deshalb seien die Voraussetzungen für eine Störung der Totenruhe nicht erfüllt. Auch die Entnahme und Verwertung des Zahngoldes sei nicht strafbar.
Juristisch sei eine Leiche keine Sache und deswegen liege auch kein Diebstahl vor. Nach Auffassung des Richters besteht aber eine Gesetzeslücke. "Es ist nicht alles strafbar, was unanständig und anstößig ist", sagte der Richter. Während des Prozesses wurde bekannt, dass auch die Stadt Hof Hüftgelenke und andere Metallgegenstände von verbrannten Leichen verwertete. "Rein objektiv ist dies auch nichts anderes als das, was die Angeklagten getan haben", sagte der Richter. Strafrechtlich bleibe dieser Fall eine Grauzone.