Frau erhält Abfindung Inhaftiere Schwangere verliert Baby – und wirft Gefängnisbeamten vor, zu spät reagiert zu haben

Eine schwangere Frau sitzt angeschnallt in einem Auto
Die Frau verlor ihr Baby im sechsten Monat, nachdem Gefängnismitarbeiter sie nicht sofort ins Krankenhaus brachten
© Christin Klose / Picture Alliance
Eine Gefängnis-Insassin verlor 2016 ihr ungeborenes Baby, nachdem Beamte sie nicht schnell genug ins Krankenhaus gebracht haben sollen. Sie sollen sogar zwischendurch bei Starbucks angehalten haben, so ihr Vorwurf. 

Eine ehemalige Gefängnis-Insassin in den USA beschuldigt Gefängnisbeamte, für den Verlust ihres ungeborenen Kindes verantwortlich zu sein, nachdem diese sie zu spät ins Krankenhaus gebracht haben sollen. Nun soll sie eine Abfindung von 480.000 US-Dollar erhalten. Dafür hat der Aufsichtsrat des kalifornischen Bezirks Orange County am Dienstag gestimmt, um eine Klage beizulegen, die die Betroffene vor einem Bundesgericht eingereicht hatte. 

Der Vorfall hat sich bereits im Jahr 2016 in Orange County ereignet. Die damals 28-Jährige war im sechsten Monat schwanger, als sie im März 2016 eine Gefängnisstrafe von 70 Tagen wegen des Besitzes unerlaubter Substanzen absitzen musste. Plötzlich sei ihre Fruchtblase geplatzt. Als sie den Rufknopf betätigte, habe es aber zwei Stunden gedauert, bis zwei Mitarbeiter des Gefängnisses reagiert hätten, heißt es in ihrer Klage.

Frau verliert Baby: Beamte sollen sich absichtlich Zeit gelassen haben

Aber auch dann hätten diese die Situation nicht ernst genug genommen. Anstatt einen Notarzt zu rufen, hätten sie die Frau selbst ins Krankenhaus gefahren – allerdings ohne Eile und mit "absichtlicher Gleichgültigkeit", behauptet die Klägerin. Sie hätten sogar bei Starbucks angehalten, während sie hinten im Auto geblutet und in den Wehen gelegen habe. Als sie schließlich im Krankenhaus ankam, sei ihr Baby dort verstorben, wie "NBC News" berichtet. 

Die Frau hatte im April 2020 eine Beschwerde gegen den Bezirk Orange County wegen des unrechtmäßigen Todes ihres Kindes und ihrer emotionalen Belastung eingelegt. Damals wurde diese abgewehrt, da ihre Ansprüche aufgrund einer Frist bereits verjährt seien und sie ihre Vorwürfe nicht ausreichend begründet habe. Ein Berufungsgericht hob diese Entscheidung jedoch im Dezember auf, sodass der Fall an das Bezirksgericht zurückfiel.

Die Betroffene leide aufgrund der traumatischen Erfahrungen unter Problemen und habe schweren emotionalen Schaden genommen, wie einer ihrer Anwälte berichtete. Seit dem Vorfall sei sie obdachlos, weil sie es nicht schaffe, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Seitdem lebe sie abwechselnd auf der Straße und in Bezirkshaft. In der Klage hieß es weiter, Angestellte von Gefängnissen würden für die Versorgung von Häftlingen nicht ausreichend geschult werden. 

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