
Die RAF vor Gericht
Das Bild eines Gerichtszeichners der RAF-Terroristen Jan-Carl Raspe, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof (v.l.) vom 5. Juni 1975. Kurz zuvor hatte der "Stammheim-Prozess" gegen die vier Angeklagten begonnen. Ihnen wurde Mord in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen. Zeitweise wurde die Verhandlung zu einer Farce. Die Angeklagten traten in den Hungerstreik, um auf ihre Haftbedingungen aufmerksam zu machen. Daraufhin wurde sogar die Strafprozessordnung geändert, um die Verhandlung in Abwesenheit der RAF-Mitglieder weiterführen zu können. Am 28. Aprill 1977 wurden alle vier Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt.
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