Singapur Gericht verurteilt geistig Behinderten wegen Drogenbesitzes zum Tode

Aktivist:innen protestieren gegen die Todesstrafe von Nagaenthran K. Dharmalingam
Aktivist:innen protestieren gegen die Todesstrafe vom verurteiltem Malaysier Nagaenthran K. Dharmalingam
© Vincent Thian/ / Picture Alliance
Jahrelang kämpften Anwälte um das Leben eines geistig behinderten Malaysiers, nachdem er 2009 in Singapur von der Polizei im Besitz von Heroin erwischt worden war. Doch die Bemühungen waren vergeblich. Ein Gericht verurteilte ihn nun endgültig zum Tode.

Das oberste Gericht Singapurs hat am Dienstag den letzten Einspruch eines geistig behinderten Malaysiers gegen dessen Todesurteil abgewiesen. Der Oberste Richter Singapurs, Sundaresh Menon, erklärte, der Einspruch habe "keine sachliche und rechtliche Grundlage". Dem 2009 wegen einer kleinen Menge Heroin verhafteten Nagaenthran K. Dharmalingam sei ein "ordnungsgemäßes Verfahren" gewährt worden. Die Verteidigung würde das Einspruchsverfahren missbrauchen, um die Hinrichtung zu verzögern.

Der Menschenrechtsanwalt M. Ravi, der an dem Fall mitwirkte, sagte, dass keine weiteren Rechtsmittel eingelegt würden und die Hinrichtung in wenigen Tagen stattfinden könne. Die Schwester des Verurteilten, Sarmila Dharmalingam, sagte der Nachrichtenagentur AFP in Malaysia schluchzend, die Familie sei "am Boden zerstört". Ihr Bruder habe einen "niedrigen IQ", sein langwieriger Fall sei "eine schreckliche Tortur".

Drogenbesitz in Singapur kann mit dem Tod bezahlt werden

Singapur gehört zu den mehr als 30 Ländern weltweit, in denen Drogendelikte laut Amnesty International immer noch mit der Todesstrafe geahndet werden. Seit 2019 fand in dem Stadtstaat zwar keine Hinrichtung mehr statt, doch die Sorge wächst, dass in den kommenden Monaten gleich mehrere Drogenhändler getötet werden könnten.

Nagaenthran war zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt. Er hatte bei der Einreise nach Singapur ein Päckchen mit 43 Gramm Heroin an seinem Oberschenkel befestigt. Unterstützer behaupten, er habe einen Intelligenzquotienten von 69 – ein Wert, der als geistige Behinderung anerkannt wird – und sei zur Begehung der Straftat gezwungen worden.

AFP
jus

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