Drei Monate nach dem Seilbahnunglück von Sölden fordern die Familien von zwei Opfern Schadenersatz. Für die Hinterbliebenen einer Skilehrerin und eines Skilehrers aus Mittenwald (Bayern) wurden am Dienstag Zivilklagen beim Landesgericht im österreichischen Innsbruck eingereicht. Es gehe darum, die Existenzgrundlagen vor allem von vier Kindern zu sichern, die zu Halbwaisen gewordenen sind, erklärten die Innsbrucker Rechtsanwälte Hanns Forcher-Mayr und Andreas Ruetz in Mittenwald. Insgesamt kamen bei dem Unfall neun Menschen ums Leben.
"Der Unfall hätte vermieden werden können", erklärte Forcher-Mayr. "Er war kein unabwendbares Schicksal." Der Pilot des Hubschraubers, aus dessen Lasthaken sich ein 750 Kilogramm schwerer Betonkübel gelöst und eine der Gondeln in die Tiefe gerissen hatte, habe eine österreichische Sonderbestimmung für gefährliche Transportflüge missachtet. Danach müsse ein Pilot bei jedem Transportflug die Route so wählen, dass bei einem eventuellen Absturz der Last Menschen nicht gefährdet würden. Sowohl die Hubschrauberfirma als auch die Ötztaler Gletscherbahnen als Hauptauftraggeber seien deshalb zu Schadenersatz verpflichtet.
Ermittlungen der Behörden laufen weiter
Bei dem Unglück waren am 5. September im Gletscherskigebiet Rettenbachferner bei Sölden in Tirol neun Skifahrer gestorben. Bei den Opfern handelte es sich um sechs Kinder aus dem Schwarzwald, einen Skibetreuer aus Gilching bei München sowie eine Skilehrerin und einen Skilehrer aus Mittenwald. Die Anwälte vertreten die je zwei Kinder der beiden verunglückten Mittenwalder sowie die Witwe des Skilehrers. Unabhängig von dem Zivilprozess laufen die Ermittlungen der Behörden weiter, ob möglicherweise strafbares Verhalten der Verantwortlichen vorliegt.
Nach einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Gutachten der Behörden hat ein technischer Defekt zu dem Unglück geführt. Danach hat ein Eisenspänchen, das durch Abrieb am Auslösemechanismus des Hubschraubers entstand, einen elektrischen Impuls ausgelöst und den Lasthaken geöffnet.