Freiheitsstrafe

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Justitiabrunnen in Frankfurt

Brandenburgerin verweigerte Ehemann ärztliche Behandlung: fast vier Jahre Haft

Weil sie für ihren kranken und abgemagerten Ehemann keinen Arzt rief, ist eine Frau aus Brandenburg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach die 68-Jährige am Dienstag unter anderem des Totschlags schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.