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Teilerfolg vor Gericht Mollaths Unterbringung in Psychiatrie wird neu geprüft

Vor sieben Jahren ist Gustl Mollath als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Nun soll seine Unterbringung neu geprüft werden - ein alter Beschluss wurde aufgehoben.

Der seit Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hob einen Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 10. Juni auf, der die Fortdauer der Unterbringung Mollaths angeordnet hatte. Wie das OLG mitteilte, wurde das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Mollath sitzt seit 2006 in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen habe. Der Fall Mollath beschäftigte in Bayern schon einen Untersuchungsausschuss des Landtags. Die Opposition forderte den Rücktritt von Justizministerin Beate Merk (CSU).

Nach Auffassung des OLG haben die Bayreuther Richter nun in der Sache entschieden, ohne eine erneute Begutachtung Mollaths zu veranlassen, und sich stattdessen auf ein mehr als zwei Jahre altes Gutachten gestützt. Außerdem ergäben sich aus dem beim Landgericht Regensburg anhängigen Wiederaufnahmeverfahren neue Erkenntnisse. Auch die neue Lebenssituation Mollaths, der durch die bundesweite Berichterstattung zur öffentlichen Person geworden sei, machen aus Sicht des OLG die erneute Begutachtung nötig. Das Landgericht Bayreuth werde danach dann neu entscheiden.

kmi/DPA DPA

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