Kein Prozess gegen Bundeswehrbedienstete nach wochenlangem Moorbrand in Emsland 2018
Nach einem wochenlangen Moorbrand auf einem Schießplatz der Bundeswehr im Emsland im Jahr 2018 wird es keinen Prozess gegen Mitarbeitende des Standorts geben. Das Landgericht im niedersächsischen Osnabrück lehnte nach Angaben vom Donnerstag die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen drei von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Inbrandsetzung von Mooren angeklagte Bedienstete aus rechtlichen Erwägungen ab. Ihnen sei "kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten" vorzuwerfen.