Dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wird im Mai der Prozess gemacht. Der 56-Jährige, der inzwischen nicht mehr dem Parlament angehört und zur Piratenpartei gewechselt ist, muss sich wegen des Vorwurfs des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Er selbst beteuert, die entsprechenden Dateien nur für seine Recherchen als Abgeordneter in der Szene verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält diese Version dagegen nicht für glaubhaft.
Nach Angaben des Landgerichts Karlsruhe vom Freitag hat dessen Zweite Große Strafkammer das Hauptverfahren gegen Tauss eröffnet und die Anklage in allen Punkten zur Verhandlung zugelassen. Der Prozess soll am 18. Mai beginnen, zunächst wurden vier weitere Verhandlungstermine bis 28. Mai anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hält Tauss für hinreichend verdächtig, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen weit überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien erlangt, weitergegeben und besessen zu haben. 228 Bild- und Videodateien habe er auf seinem Mobiltelefon abgespeichert und sechs davon an andere Personen übersandt.
Tauss hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe seine neuerliche Kandidatur als SPD-Bundestagsabgeordneter zurückgezogen. Später verließ er die Sozialdemokraten und schloss sich der für Freiheit im Internet kämpfenden Piratenpartei an. Aus dem Bundestag, der zuvor seine Immunität aufgehoben hatte, schied Tauss nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 aus.