Acht Monate nach den Campingplatz-Morden von Coesfeld hat das Landgericht Münster den 34-jährigen Angeklagten wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung des Malers nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige am 23. August vergangenen Jahres auf einem Campingplatz im münsterländischen Coesfeld seine Ex-Freundin und deren Eltern mit fast 90 Messerstichen und Schwerthieben ermordete. Der Mann war damals wenig später in der Nähe des Tatorts von der Polizei gefasst worden.
Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht der Anklagebehörde markierte die aufsehenerregende Bluttat den brutalen Höhepunkt eines seit langem schwelenden Beziehungsstreits zwischen dem Angeklagten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin. Am 23. August 2009 soll er sich deshalb nachts in die Laube der Familie geschlichen und mit mehreren Messern und einem Samuraischwert immer wieder auf seine Opfer eingestochen und eingeschlagen haben. Seine Ex-Freundin und deren Eltern starben schließlich an den Folgen der massiven Verletzungen.
Der Angeklagte selbst hatte lange zur Tat geschwiegen. Gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen berichtete er schließlich, er selbst sei in dieser Nacht vom Vater seiner Ex-Partnerin angegriffen worden. Da habe er sich mit einem Messer gewehrt.