Im Fall des angeblichen SchülerVZ-Erpressers Matthias L. hat sein Verteidiger Anzeige gegen Mitarbeiter der Betreiberfirma VZnet erstattet. Ulrich Dost zeigte den Technikchef des Unternehmens wegen "falscher uneidlicher Aussage" an.
Der inzwischen verstorbene Matthias L., hatte mithilfe eines so genannten Crawlers Daten von Mitgliedern des Online-Netzwerkes gesammelt. Bei einem Gespräch mit Mitarbeitern der Firma in Berlin wurde der Erlanger von der Polizei festgenommen. Der Vorwurf von VZnet: L. hätte versucht, das Unternehmen um 80.000 Euro zu erpressen. Der psychisch kranke Mann nahm sich nach seiner Verhaftung in der Untersuchungshaft das Leben.
Weiterer Vorwurf: "Falsche Verdächtigung"
Der Technikchef hatte bei seiner Vernehmung behauptet, es seien keine "Angebote finanzieller Art" gemacht worden. Dost verweist jedoch auf das von der Polizei sichergestellte Protokoll eines Chats zwischen L. und dem VZ-net-Mitarbeiter: "Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass der als Zeuge vernommene Unternehmensmitarbeiter Matthias L. sogar mehrfach Geldzahlungen anbot". Beispielsweise steht im Protokoll, dass der VZnet-Mann die Löschung aller gesammelten Daten forderte und schrieb: "Wenn wir das schaffen, darf uns das auch was kosten."
Auch wegen einer möglichen "falschen Verdächtigung" erstattete der Berliner Anwalt Anzeige gegen vier weitere Mitarbeiter des Unternehmens, die mit L. in Berlin verhandelt hatten. Zum einen seien beim Vorwurf der Erpressung die Angebote des Unternehmens "offensichtlich bewusst" geleugnet und verschwiegen worden. Zum anderen hätten VZnet-Mitarbeiter dem 20-Jährigen gegenüber der Polizei das "Ausspähen von Daten" unterstellt. Dabei habe der Technikchef zuvor im Chat selbst geschrieben, dass Matthias L. lediglich "öffentliche Daten" gesammelt habe. "Der Verdacht liegt nahe, dass hier alle vier Mitarbeiter gemeinschaftlich übereingekommen waren, Matthias L. wider besseres Wissen gegenüber der Polizei einer Straftat gem. § 202 a StGB zu bezichtigen."