Entführung im Jemen Kidnapper bezeichnen Geiseln als "Gäste"

Es könnte ein gutes Zeichen für die verschleppten Deutschen im Jemen sein. Die Entführer bezeichnen die drei Geiseln als "Gäste, denen kein Leid zugefügt" werden soll. Freikommen könnten sie aber erst, wenn alle Forderugen erfüllt seien, heißt es. Dazu zählt nun auch die Freilassung eines in den USA inhaftierten Geistlichen.

Die Entführer der deutschen Familie im Jemen zeigen bei den Verhandlungen um die Freilassung der Geiseln bislang keine Kompromissbereitschaft. "Wir haben deutlich gemacht, dass unsere Forderungen erst erfüllt werden müssen, bevor wir die Geiseln frei lassen", sagte einer der Entführer am Donnerstag in einem Telefonat mit der Deutschen Presse-Agentur (DPA) in der Hauptstadt Sanaa. Zu diesen Forderungen zählt seit Donnerstag auch, einen in den USA inhaftierten Geistlichen frei zu lassen.

Der Sprecher der Kidnapper sagte, bis zur Erfüllung aller Forderungen "sind die Deutschen unsere Gäste und wir wollen ihnen kein Leid zufügen". Der Entführer, der aus dem Bergdorf Nabaah, 60 Kilometer südöstlich von Sanaa, per Handy sprach, erklärte, die Regierung habe zu einer zweiten Verhandlungsrunde einen weiteren wichtigen Stammesführer geschickt.

Dieser hat nun offenbar die Freilassung eines in den USA inhaftierten Geistlichen verlangt. Bisher wollte der für die Verschleppung der Deutschen verantwortliche Clan zwei Stammesmitglieder freipressen, die vor vier Monaten wegen einer früheren Entführung verhaftet worden waren. Ob dieses Ziel nun aufgegeben wurde, ist nicht klar. Der Geistliche Mohammed Ali Hassan al Moajad, der nun freigepresst werden soll, wurde wegen der Unterstützung des Terrors in New York zu 75 Jahren Haft verurteilt.

Fünf bewaffnete Angehörige des Bani-Dhabian-Stammes hatten die Familie der im Jemen arbeitenden Architektin Julia T. am vergangenen Sonntag während eines Ausfluges verschleppt. Sie fordern die Freilassung von zwei Angehörigen, die wegen einer früheren Entführung im Gefängnis sitzen sowie eine finanzielle Entschädigung für einen Grundstücksverkauf, bei dem sich der Clan übervorteilt gefühlt hatte.

AP · DPA
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