Wegen versuchten Mordes muss der sogenannte Berliner Briefkasten-Bomber Peter J. lebenslang in Haft. Das hat das Landgericht am Freitag entschieden. Der 34-Jährige hatte mit einem selbst gebauten Sprengsatz, der in einem Brief versteckt war, seine Nichte Charlyn schwer verletzt. Der rechte Arm des damals zwölf Jahre alten Mädchens wurde bei dem Anschlag im November 2008 in Berlin-Neukölln zerfetzt, konnte aber mit mehreren Operationen gerettet werden. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Der Angeklagte habe aus Hass gegen Charlyns Eltern Selbstjustiz üben wollen, urteilte das Gericht. Die Tat sei ein heimtückischer Rachefeldzug gegen seine Schwester und den Schwager gewesen. Peter J. habe billigend in Kauf genommen, dass Menschen durch den Sprengsatz sterben könnten. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen nur eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung beantragt.
Er habe seine Nichte nicht treffen wollen, hatte der Angeklagte in dem Prozess beteuert. Es tue ihm Leid. "Ich kann es nicht wiedergutmachen". Charlyn war getroffen worden, als sie nach der Schule den Familien-Briefkasten öffnen wollte. Die Bombe war als Weihnachtsbrief getarnt.
Nach dem Anschlag lag das Mädchen monatelang im Krankenhaus. Ob ihr Arm eines Tages wieder komplett funktioniert, ist noch ungewiss. Die 13-Jährige geht inzwischen wieder zur Schule.