Jörg Kachelmann bleibt in Haft. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hält den wegen mutmaßlicher Vergewaltigung in Untersuchungshaft sitzenden TV-Wettermoderator für dringend tatverdächtig, seine ehemalige Geliebte vergewaltigt zu haben. Die Gründe für die Inhaftierung hätten bisher nicht entkräftet werden können, teilte die Behörde am Mittwoch mit und folgte damit der Argumentation des Landgerichts Mannheim. Die Strafverfolger beantragten daher beim Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG), die Haftbeschwerde Kachelmanns als unbegründet zu verwerfen.
Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock hatte vergangene Woche Haftbeschwerde eingelegt. Das Landgericht Mannheim lehnte jedoch die Aufhebung des Haftbefehls ab und erklärte zur Begründung, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft. Die Haftbeschwerde wurde daraufhin an die höhere Instanz weitergeleitet.
Einer Sprecherin zufolge wird das Gericht erst entscheiden können, wenn dazu eine von Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock angekündigte Stellungnahme eingegangen ist. Der Anwalt wolle diese bis spätestens 19. Juli vorlegen. Zwar sei nicht auszuschließen, dass die Stellungnahme bereits vor diesem Termin eingehe, erfahrungsgemäß nutzten Anwälte aber die beantragten Fristen. Anschließend könne der OLG-Senat vermutlich innerhalb kurzer Zeit über den Antrag entscheiden, so die Sprecherin.
Entscheidung über Hauptverfahren steht noch aus
Unabhängig davon ist offen, ob und wann sich Kachelmann wegen des Vergewaltigungs-Vorwurfs vor dem Landgericht Mannheim verantworten muss. Das Gericht hat noch nicht beschlossen, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Eine Entscheidung darüber könnte kommende Woche fallen.
Der Wettermoderator soll den Ermittlern zufolge Anfang Februar seine langjährige Geliebte in deren Wohnung in Schwetzingen in Baden- Württemberg vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall sowie gefährlicher Körperverletzung erhoben.