Frauenkleider im Männerknast Männer dürfen im Gefängnis Röcke tragen

Frauenkleidung im Männergefängnis sind legal. Ein Gericht in Celle hat dem Wunsch eines transsexuellen Häftlings statt gegeben in seiner Zelle Frauenkleider zu tragen.

Häftlinge dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle im Gefängnis Frauenkleidung anziehen. Das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot wögen schwerer als Sicherheitsbedenken der Haftanstalt, urteilten die Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Ein Gefangener in einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen hatte Damenober- und -unterbekleidung kaufen und nach Einschluss in seiner Zelle tragen wollen. Er begründete dies damit, er sei seit längerer Zeit transsexuell und wolle eine sogenannte Alltagserprobung als Frau durchführen. Die Anstaltsleitung und später das Landgericht lehnten dies ab mit der Begründung, dies sei in einem Gefängnis nicht sozialverträglich möglich. Der Schutz des Gefangenen vor möglichen sexuellen Übergriffen anderer Gefangener sei als wichtiger einzuschätzen als "seine sexuelle Orientierungslosigkeit".

Der Rechtsbeschwerde des Betroffenen kam das OLG Celle nach. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das spezielle geschlechtliche Diskriminierungsverbot berechtigen demnach grundsätzlich auch einen biologischen Mann zum Tragen von Frauenkleidung im Gefängnis. Die gewünschte Alltagserprobung sei nicht sozial unverträglich, weil der Gefangene die Frauenkleider nur nach Einschluss und damit ohne Kontakt zu anderen Häftlingen tragen wolle. Mit Blick auf die Gefahr von Übergriffen sei die Anstalt verpflichtet, vorrangig gegen diejenigen vorzugehen, von denen eine rechtswidrige Bedrohung ausgehen könne. Erst wenn dabei alle Möglichkeiten der Einwirkung auf die Mitgefangenen ausgeschöpft seien, dürfe das Tragen der Damenbekleidung abgelehnt werden.

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DPA/AFP

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