Gefängnis-Ausbrecher von Aachen Gericht verhängt hohe Haftstrafen

Die beiden Schwerverbrecher Peter M. und Michael H., die 2009 aus einem Aachener Gefängnis ausgebrochen waren, werden sich möglicherweise nie wieder in Freiheit bewegen. Für ihre fünftägige Flucht, auf der sie mehrere Geiseln nahmen, wurden die beiden nun hart bestraft.

Das Landgericht Aachen hat den spektakulären Ausbruch von zwei Schwerverbrechern aus dem Aachener Gefängnis mit hohen Haftstrafen geahndet. Die beiden Ausbrecher Peter Paul M. und Michael H. wurden am Mittwoch zu zehneinhalb beziehungsweise zehn Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Damit werden sie aller Voraussicht nach den Rest ihres Lebens hinter Gittern verbringen müssen. Ein mitangeklagter Vollzugsbeamter erhielt als Fluchthelfer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

Gericht bleibt hinter Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte für M. 13 und für H. zwölf weitere Jahre Gefängnis beantragt. Für den Justizbeamten forderten die Ankläger sieben Jahre Haft. Der Ausbruch der beiden als brutal und rücksichtslos eingestuften Gangster hatte im Herbst 2009 ganz Deutschland in Atem gehalten. Die beiden Männer nahmen während ihrer fünftägigen Flucht fünf Menschen als Geiseln, die aber unverletzt blieben. H. wurde schließlich in Mülheim, M. zwei Tage später in Schermbeck (Kreis Wesel) gefasst.

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AFP/DPA

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