Urteil rechtskräftig "187 Straßenbande"-Rapper Gzuz muss ins Gefängnis

Rapper Gzuz im September 2020 im Hamburger Landgericht
Rapper Gzuz im September 2020 im Hamburger Landgericht
© Daniel Reinhardt / DPA
Er schlug eine Frau und schoss mit einer Schreckschusswaffe: Der Hamburger Rapper Gzuz muss dafür nun ins Gefängnis, seine Revision wurde verworfen.

Der Hamburger Rapper Gzuz (bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß) muss ins Gefängnis. Das Hanseatische Oberlandgericht habe im entsprechenden Urteilsspruch des Landgerichts vom März keine Rechtsfehler erkannt, hieß es laut Nachrichtenagentur DPA in einer Mitteilung vom Mittwoch. Damit ist Gzuz' Revision verworfen und die Verurteilung des 34-Jährigen zu acht Monaten und zwei Wochen Freiheitsstrafe rechtskräftig.

Wann Gzuz einfährt, steht noch nicht fest. Dies bestimmt die zuständige Staatsanwaltschaft Hamburg. Für kürzere Haftstrafen ist in Hamburg die Justizvollzugsanstalt Billwerder vorgesehen.

Gzuz im September im März zu Gefängnisstrafe verurteilt

Der Musiker war vor rund einem halben Jahr unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Verletzungen des Waffengesetzes verurteilt worden. Er hatte Silvester 2018 mit mehrfach mit einer Schreckschusswaffe in die Luft geschossen, obwohl ihm das Tragen jeglicher Waffen verboten war. In seiner Wohnung fand die Polizei außerdem illegale Feuerwerkskörper. Zudem hatte Gzuz auf der Hamburger Reeperbahn einer Frau ins Gesicht geschlagen, was in eine Verurteilung wegen Körperverletzung mündete.

Neben der Freiheitsstrafe hatte die Strafkammer des Hamburger Landgerichts eine Geldstrafe von insgesamt 414.000 Euro (180 Tagesätze à 2300 Euro) gegen den Vater zweier Töchter verhängt (der stern berichtete).

Der Rapper ist bereits etliche Male vorbestraft, unter anderem wegen Gewaltdelikten. Ein 2018 eingeleitetes Verfahren wegen eines Schlages gegen ein Alsterschwan blieb dagegen folgenlos für ihn.

Gzuz ist als Frontmann der 2006 gegründeten Hamburger Hiphop-Gruppe "187 Straßenbande" ("Extasy", "Millionär") bekannt. Deren Texte ziehen immer wieder Kritik wegen Gewaltverherrlichung auf sich.

Quellen: Hanseatisches Oberlandesgerichts, Nachrichtenagentur DPA

wue

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