Ein zehnjähriges Mädchen, das von ihrem Stiefvater vergewaltigt und geschwängert wurde, darf das ungeborene Kind abtreiben. Das entschied nun ein Gericht im indischen Bundesstaat Haryana. Ein Team von zehn Ärzten wird sich des Mädchens annehmen. "Der Eingriff kann jederzeit vorgenommen werden", sagte Dr. Ashok Chauhan der BBC.
Die Zehnjährige wurde vor etwa fünf Monaten schwanger, nachdem sie mehrmals von ihrem Stiefvater missbraucht wurde. Der junge Mann hatte die Abwesenheit seiner Frau genutzt, um sich an ihrer Tochter zu vergehen. "Wir haben das Mädchen in einem miserablen Zustand vorgefunden", berichtete Polizeiinspektor Garima gegenüber der "New York Times". "Sie ist traumatisiert und kann nicht richtig sprechen", erzählte der Gerichtsmediziner Dr. Dhattarwal, der die Kleine zusammen mit anderen Medizinern untersucht hatte.
Doch das indische Recht verbietet Schwangerschaftsabbrüche nach der 20. Woche. Erlaubt ist eine Abtreibung dann nur noch bei Gefahr für das Leben der Schwangeren. Diese bestand laut einem medizinischen Gutachten jedoch angeblich nicht. Ein Gericht musste daher entscheiden, ob in diesem Fall eine Sondergenehmigung für eine Abtreibung erteilt wird.
In Indien werden tausende Kinder missbraucht
Zuletzt hatten in Indien mehrere Frauen, darunter auch Opfer von Vergewaltigungen und Menschenhandel, eine richterliche Erlaubnis für eine Spätabtreibung beantragt. 2015 hatte das Oberste Gericht einem 14-jährigen Mädchen, das durch eine Vergewaltigung schwanger geworden war, eine Spätabtreibung erlaubt. Frauenrechtsgruppen fordern inzwischen, Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche zu erlauben, da Vergewaltigungsopfer eine Schwangerschaft oft lange geheimhalten.
In Indien wird die größte Zahl von sexuellen Kindesmissbrauchsfällen weltweit verzeichnet. Studien zeigen, dass die Peiniger oft aus dem Bekanntenkreis der Kinder stammen: Eltern, Verwandte und Lehrer werden zu Tätern. 2015 wurden offiziellen Angaben zufolge mehr als 10.000 Kinder missbraucht. Die Dunkelziffer ist jedoch bei weitem höher.
