In einem Aufsehen erregenden Inzestfall aus Franken hat ein 69-jähriger Rentner den jahrelangen Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter gestanden. Der angeklagte Adolf B. bestritt am Montag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth aber den Vergewaltigungsvorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Vater zeugte drei Söhne mit seiner heute 46-jährigen Tochter.
Der Fall weckt Erinnerungen an den weltweit bekannt gewordenen Inzestfall aus dem österreichischen Amstetten, wo der später verurteilte Josef F. seine Tochter über 24 Jahre im Keller eingekerkert und sieben Kinder mit ihr gezeugt hatte. Anders als in dem Fall in Österreich konnte sich die Tochter von Adolf B. frei bewegen. Die Staatsanwaltschaft wirft B. aber vor, seine Tochter vollkommen isoliert zu haben, so dass diese sich niemandem anvertrauen konnte. Von den drei Kindern starben zwei bald nach der Geburt, der dritte Sohn ist behindert.
Laut Staatsanwaltschaft vergewaltigte B. seine Tochter seit ihrem zwölften Lebensjahr und bis zu seiner Festnahme im vergangenen März über einen Zeitraum von 34 Jahren. Ihm wird deshalb Vergewaltigung in 497 Fällen zur Last gelegt. B. ist nur wegen der bis zum Jahr 1991 zurückreichenden, noch nicht verjährten Vergewaltigungsvorwürfe angeklagt.
Im Fall einer Verurteilung drohen dem Mann bis zu fünfzehn Jahre Haft. Außerdem verwies Richter Günther Heydner darauf, dass auch eine Sicherungsverwahrung des als voll schuldfähig eingestuften Mannes in Frage kommt. Zudem sagte Heydner, dass das Gericht erwägt, im Fall einer Verurteilung die verjährten Taten strafverschärfend zu berücksichtigen.
B. bestritt, seine Tochter bereits als Zwölfjährige vergewaltigt zu haben. Er sagte, zum ersten Geschlechtsverkehr sei es gekommen, als seine Tochter 17 Jahre alt war. "Da hat sie selber mitgemacht", sagte er. Er habe keinerlei Gewalt angewendet. "Ich habe sie nicht selber ausgezogen." In der folgenden Zeit sei es dann etwa zweimal die Woche zum freiwilligen Geschlechtsverkehr gekommen, sagte der Angeklagte, der Analphabet ist und früher als Hilfsarbeiter gearbeitet hatte.
Die Tochter hatte jahrelang über ihr Martyrium geschwiegen. Als sie aber selbst straffällig wurde, vertraute sie sich ihrer Bewährungshelferin an. Laut Staatsanwaltschaft gab sie an, ihr Vater habe sie regelmäßig im Schlafzimmer der Eltern, in ihrem eigenen Zimmer und später im Wald auf dem Rücksitz ihres eigenen Autos vergewaltigt. Dabei soll er sie auch mit einem Messer bedroht und zum Sex gezwungen haben. Auch dies bestritt B. "Nie im Leben habe ich das gemacht", sagte er zum Vorwurf der Gewaltanwendung.
Für eine Verurteilung entscheidend wird sein, ob das Gericht die Aussage der Tochter als glaubwürdig ansieht. Wie der Verteidiger von B., Karl Herzog, am Rande des Prozesses sagte, lehnte das Gericht aber seinen Antrag auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten ab. Die Kammer habe erklärt, sich selbst ein Bild machen zu können.
Andrea Kühne, die Rechtsanwältin der als Nebenklägerin auftretenden Tochter, sagte, ihre Mandantin sei "schockiert und wütend über die Aussage des Vaters, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattgefunden haben soll". "Meine Mandantin hätte es nicht angezeigt, wenn sie es so empfunden hätte."