Zwei Ärzte haben aus ethischen Gründen die Beteiligung an einer Hinrichtung im US-Staat Kalifornien verweigert. Sie wurde daraufhin auf Anweisung der Gefängnisleitung verschoben. Der verurteilte Mörder Michael Angelo Morales sollte nun am Dienstagabend, Ortszeit exekutiert werden - etwa 20 Stunden später als ursprünglich vorgesehen.
Die Anwälte des Häftlings hatten zuvor bei einem Bundesgericht geltend gemacht, dass die inzwischen in den USA übliche Hinrichtungsmethode durch eine Giftinjektion eine "grausame Bestrafung" darstelle und somit gegen die Verfassung verstoße. Entgegen allgemeiner Annahme könne der Tod durch den Chemikalienmix extreme Schmerzen verursachen, wenn der Delinquent nicht ausreichend betäubt sei.
Der zuständige Richter hatte daraufhin die Anwesenheit eines Anästhesisten und zusätzlich eines Vertreters bei der ursprünglich eine Minute nach Mitternacht am Dienstagmorgen angesetzten Exekution angeordnet. Der Arzt sollte sicherstellen, dass der Häftling nichts spüre. Als mögliche Alternative verfügte der Richter, Morales nicht durch einen Giftcocktail, sondern durch eine Überdosis an Barbituraten - also Beruhigungsmittel - zu exekutieren.
Die Anästhesisten lehnten dann jedoch eine Beteiligung an der Hinrichtung ab. Sollten sie gezwungen sein, aktiv einzugreifen, wenn der Häftling Schmerzen spüre oder aufwache, würde dies klar gegen die "medizinische Ethik" verstoßen, erklärten die Ärzte. Die Gefängnisleitung entschied daraufhin, das Leben von Morales nun durch Barbiturate zu beenden - eine Methode, die bislang noch nie in den USA angewendet worden war.