Angespannt und mit einem gezwungenen Lächeln hat Armin Meiwes, der so genannte Kannibale von Rotenburg, das Urteil des Landgerichts Kassel aufgenommen. Für achteinhalb Jahre muss der Computertechniker wegen Totschlags an dem Berliner Diplom-Ingenieur Bernd Jürgen B. hinter Gitter. Bei guter Führung kann der nicht Vorbestrafte aber bereits nach gut fünfeinhalb Jahren auf eine Haftentlassung hoffen. Das Verbrechen des 42-Jährigen war weltweit einmalig und hatte international Aufsehen erregt.
Wahrscheinlich einmalig war in dem Fall auch die Tatsache, dass das Gericht die Tat auf Video genau verfolgen konnte. Meiwes hatte viereinhalb Stunden lang den Tötungs- und Schlachtvorgang gefilmt. "Ich erlöse dich von deinen Qualen", hatte der 42-Jährige zu seinem bewusstlosen Opfer beim Zustechen gesagt. Bernd Jürgen B. hatte sich gewünscht, entmannt zu werden. Die Tötung hatte er in Kauf genommen. "Der Stich in den Hals war todesursächlich", sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze, die Tötung ein "notwendiges Übel" zur Erfüllung seiner Schlachtfantasien, die Meiwes bereits seit seiner Kindheit hatte.
Viele Zuschauer reagierten mit Unverständnis
Mit Unverständnis reagierten viele Zuschauer auf das verhängte Strafmaß. "Das Urteil ist viel zu mild", sagte Zuschauer Manfred Schübel aus Kassel. Meiwes habe sich während des Prozesses zwar nicht wie ein Kannibale verhalten, "es geht von ihm aber meiner Meinung nach noch eine Gefahr aus", sagte Schübel. Auch Prozessbeobachter Edgar Posner aus Kassel hält das Urteil für zu lasch. "Für mich müsste er für immer weggesperrt werden", sagte er. Andere Zuschauer wie Werner Diegler halten die Strafe dagegen für gerecht. Schließlich habe das Opfer der Tat ja zugestimmt.
In die Psychiatrie muss Meiwes mit seinem von Gutachtern attestierten "Fetischismus für Männerfleisch" jedoch nicht. Laut dem Gericht ist der 42-Jährige voll schuldfähig, ein Zwang zur psychiatrischen Behandlung daher nicht möglich. Doch nicht nur juristische Laien sind bei dem Urteil gespaltener Ansicht.
Gericht wählte den Mittelweg
Mit der Strafe hat die Sechste Große Strafkammer einen Mittelweg zwischen den Forderungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft gewählt. Meiwes habe "mit Tötungswillen in den Hals gestochen", erklärte Richter Mütze. Zu dem kannibalistischen Verhalten sagte er: "Es handelt sich nicht um einen originären Fall des Kannibalismus." Denn bei richtigem Kannibalismus würde das Opfer gewaltsam und gegen dessen Willen geschlachtet. Hier habe das Opfer formal sein Einverständnis für die Tötung gegeben. Der 42-Jährige habe aber nur seinen eigensüchtigen Schlachtwunsch erfüllen wollen. Mordmerkmale wie die "Befriedigung des Geschlechtstriebes" seien nicht erfüllt. Eine Störung der Totenruhe sei ebenfalls nicht gegeben.
"Tötung auf Verlangen", worauf die Verteidigung plädiert hatte, schloss das Gericht aber auch aus. Denn das ausdrückliche und ernstliche Verlangen von Bernd Jürgen B. habe für Meiwes keine Rolle gespielt. "Das Gericht ist nicht in der Lage, die Mordmerkmale festzustellen", bedauerte Staatsanwalt Marcus Köhler. Diese Tat sei jedoch als Mord zu werten. Man werde daher beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. Möglicherweise muss dann das Landgericht sich erneut mit dem Kannibalismus-Fall beschäftigen. Verteidiger Harald Ermel zeigte sich mit dem Strafmaß jedoch nicht unzufrieden. Wichtig sei Meiwes gewesen, dass er nicht wegen Mordes verurteilt worden sei. Womöglich kann er von seiner Tat sogar noch finanziell profitieren. Der 42-Jährige will in seiner Haft seine Lebensgeschichte schreiben und diese veröffentlichen - angeblich, damit sich Menschen mit ähnlichen Problemen in fachgerechte Hände begeben und behandeln lassen. Über Filmrechte wird ebenfalls verhandelt.
Im Internet kannibalistischen Fantasien nachgehen
Ungeachtet der unterschiedlichen Bewertung des Urteils hat der Prozess gezeigt, dass es in Deutschland und weltweit viele Menschen gibt, die im Internet ihren kannibalistischen Fantasien nachgehen. Der Fall habe eine "Subkultur" im Internet offen gelegt, die er nicht für möglich gehalten hätte, erklärte der Vorsitzende Richter Volker Mütze: "Nicht nur Kinderpornografie, auch dieser Bereich ist ganz immens verbreitet."