Der "Kannibale von Rotenburg" will einen einen Kinofilms über seine blutige Tat stoppen. Der den mehrere Millionen Dollar teuren Streifen "Rohtenburg" (Originalschreibweise des Filmtitels) der amerikanischen Produktionsfirma Atlantic Streamline, der am 9. März in Deutschland anlaufen soll, sei ohne Einwilligung seines Mandanten entstanden, sagte Meiwes' Verteidiger Harald Ermel. In dem Film - Thomas Kretschmann ("King Kong") spielt die Hauptrolle - werde Meiwes "als bestialischer Mörder stigmatisiert". Vor dieser verfälschten Darstellung müsse er geschützt werden, so der Anwalt. In Deutschland wird der Film vom Senator-Verleih in die Kinos gebracht. Der Prozess gegen Meiwes (44) wird von diesem Donnerstag an vor dem Frankfurter Landgericht neu aufgerollt.
"Es geht mir nicht ums Geld"
Zunächst will Ermel gegen Atlantic Streamline eine einstweilige Verfügung beantragen, die in Deutschland und den USA wirksam wird. Meiwes habe das Recht, sich vor solchen Darstellungen zu schützen. In den Presseunterlagen zum Film heißt es: "Inspiriert von wahren Ereignissen von Rotenburg drehte Videoclip-Spezialist Martin Weisz in seinem Spielfilmdebüt einen an Intensität kaum zu überbietenden Real-Horrorfilm, der im wahrsten Sinne des Wortes unter die Haut geht."
Das Unternehmen habe Meiwes "hohe Summen" angeboten, damit der Film anlaufen könne. "Aber es geht ihm nicht ums Geld, sondern um eine wahrheitsgemäße Darstellung." Die Rechte an seiner Geschichte hatte Armin Meiwes der Hamburger Produktionsfirma Stampfwerk überlassen. Firmenchef Günter Stampf sagte am Montag, er habe mit Meiwes im vergangenen Jahr im Gefängnis mehrere Vorbereitungsgespräche für Filmaufnahmen und eine Buchdokumentation geführt. Es gehe um eine wahrheitsgemäße, journalistische Darstellung des Falls und seiner Hintergründe, insbesondere den Kannibalismus-Foren im Internet. Zurzeit gehe er davon aus, dass eine 90minütige Dokumentation entstehen werde, die von der BBC und dem amerikanischen TV-Kanal HBO ausgewertet werde. Gedreht werden soll erst nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts, das voraussichtlich im März gesprochen wird.
Rammstein verklagt
Auch gegen eine britische Internet-Firma, die drei Gewaltbilder mit Schlachtszenen ins weltweite Netz gestellt haben soll, will Meiwes' Anwalt vorgehen. Beim Wiesbadener Landeskriminalamt (LKA), das den Fall federführend untersucht hatte, habe er einen Strafantrag unter anderem wegen Gewaltverherrlichung gestellt, erklärte Ermel. Das LKA solle prüfen, ob die Fotos aus dem Video-Film stammen, den der Angeklagte von seiner Tat gedreht hatte. "Die Fotos könnten nachgestellt sein, aber sie könnten auch aus den Akten sein."
Gegen die deutsche Rockband Rammstein will Meiwes ebenfalls gerichtliche Schritte wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte einleiten. In dem Lied "Mein Teil", das in Deutschland und den USA die Charts stürmte, gebe es einen "deutlichen Bezug" auf seinen Mandanten, erklärte Ermel. Meiwes plane, seine Memoiren über den Fall zu schreiben, berichtete Anwalt Ermel. "Aber das ist alles noch nicht spruchreif."
Totschlag oder Mord?
Vor zwei Jahren hatte das Landgericht Kassel den "Kannibalen von Rotenburg" wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof ordnete jedoch die Neuauflage des Prozesses beim Landgericht Frankfurt an, weil die Kasseler Richter zu Unrecht gleich mehrere Kritierien abgelehnt hätten, die für einen Mord gesprochen hätten.
Die Tat geschah vor fünf Jahren: Am 9. März 2001 fuhr der 43-jährige Diplom-Ingenieur Bernd B., der sich auf Meiwes' Internetanzeige gemeldet hatte, mit dem Zug nach Rotenburg. Zunächst verkehrten die beiden Männer miteinander. Dann entmannte Meiwes den 43-Jährigen auf dessen Wunsch und tötete ihn Stunden später vor laufender Videokamera mit zwei Messerstichen in den Hals. Die Leiche zerstückelte er und aß Teile davon.