Im Prozess um eine Tequila-Trinkwette, die für einen 16-Jährigen tödlich endete, hat das Landgericht Berlin den angeklagten Kneipenwirt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der 28-jährige habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Die Richter blieben mit dem Urteil nur unwesentlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte, die Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe, aber keinen Freispruch, plädiert.
Der Vorsitzende Richter sagte, der Angeklagte habe gewusst, dass dass es kein fairer Wettkampf gewesen sei. Er habe vermutlich rund 20 mal Wasser statt Tequila getrunken. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass der Schüler keine Chance gehabt habe. Auch die Einwilligung zu dem Wettkampf habe er nur durch Täuschung erlangt. Es liege also eine vorsätzliche Körperverletzung vor, erläuterte der Richter.
Unmittelbar vor dem Urteil entschuldigte sich der Angeklagte und sprach der Mutter des verstorbenen Jungen sein Beileid aus: "Es tut mir sehr, sehr, sehr leid", sagte er. Die Tragweite seines Tuns sei ihm nicht bewusst gewesen.
Der Wirt hatte zum Prozessauftakt Mitte Februar die Verantwortung für den Tod des 16-jährigen Lukas W. übernommen. Er hatte dem Gymnasiasten Ende Februar 2007 mehr als 45 Gläser Tequila serviert, selbst aber überwiegend Wasser statt Alkohol getrunken. Der Schüler war mit 4,4 Promille im Blut ins Koma gefallen und fünf Wochen später im Krankenhaus gestorben.
Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt und eine Debatte über Alkoholismus unter Jugendlichen ausgelöst.