Das zweite Strafverfahren um das tödliche Wetttrinken des 16-jährigen Schülers Lukas W. mit einem Kneipier in Berlin ist am Donnerstag wegen geringen Mitverschuldens der angeklagten Aushilfskellnerin eingestellt worden. Die inzwischen 18 Jahre alte Frau hatte dem Gymnasiasten einige Gläser serviert, während der Wirt bei dem betrügerischen Wettkampf weitgehend Wasser getrunken haben soll. Die Frau, die damals selbst noch zur Schule ging, muss einen großen Erste-Hilfe-Kurs ableisten, entschied das Berliner Landgericht. Ihr Anwalt Axel Kath sagte am Rande des nicht öffentlichen Verfahrens, sie bereue sehr.
Lukas W. hatte sich in den frühen Morgenstunden in dem mittlerweile geschlossenen Lokal "Eye T" in Berlin-Charlottenburg mit 45 Tequila ins Koma getrunken. Der Junge starb fünf Wochen später. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Diskussion um den alarmierenden Alkoholismus unter Kindern und Jugendlichen ausgelöst. Die Mutter des Schülers hatte sich gewünscht, dass der Tod ihres Sohnes aufrüttelt und zu strengeren Kontrollen in Lokalen führt.
Die Aushilfskellnerin war wegen Beihilfe zur Körperverletzung angeklagt. Die Einstellung begründete das Gericht mit Reue, dem sehr jungen Alter und ihrer untergeordneten Rolle. Sie leide sehr unter dem Tod des Jungen, den sie auch selber kannte, teilte eine Justizsprecherin mit. Verteidiger Kath kritisierte, dass der Wirt als Haupttäter rund zwei Jahre nach dem erschütternden Fall noch immer nicht vor Gericht gestellt wurde. Der inzwischen 28-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Er wurde vor knapp einem Jahr wegen überlanger Untersuchungshaft in die Freiheit entlassen.
In einem ersten Prozess im vergangenen Februar wurden zwei weitere Beteiligte im Alter von 18 und 21 Jahren wegen Beihilfe zur Körperverletzung zu jeweils zehn Monaten sozialem Training verurteilt. Der Ältere hatte Tequila ausgeschenkt, der andere hatte eine Strichliste über die getrunkene Menge geführt.