Kurzer Prozess in Stralsund Angriff auf Polizei bringt junge Männer ins Gefängnis

Sie lockten Polizisten mit einem Notruf zu einem fingierten Tatort und griffen dann mit Brandsätzen an. Ihr Hass auf die Polizei brachte drei jungen Männern aus Mecklenburg-Vorpommern jetzt Gefängnisstrafen ein.

Wegen eines Brandanschlags auf zwei Polizisten hat das Landgericht Stralsund am Donnerstag drei Männer zu Haftstrafen von vier, drei und zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass sie am 17. Januar in Greifswald ein Polizeiauto mit einem fingierten Notruf zum späteren Tatort gelockt und dort mit selbst gebauten Brandsätzen beworfen hatten. Diese verfehlten das Ziel, die Beamten blieben unverletzt. Die 23, 18 und 17 Jahre alten Täter wurden wegen versuchter schwerer Brandstiftung, Missbrauchs von Notrufen und Vortäuschen einer Straftat verurteilt. Einen Tötungsvorsatz, wie ihn die Staatsanwaltschaft sah, konnte das Gericht nicht erkennen.

Der 23-jährige Haupttäter wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. In ihm sah Richter Wolfgang Loose den Initiator der Tat und den Konstrukteur der Molotow-Cocktails. Beweggrund sei sein Hass auf Polizeibeamte gewesen. Für den 18-Jährigen ordnete er drei Jahre Haft sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Der 17-Jährige soll zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Loose sagte: "Sie haben die Polizisten niederträchtig und heimtückisch in einen Hinterhalt gelockt." Die in der polizeilichen Vernehmung angegebene Absicht des Haupttäters, die Polizisten töten oder "abschießen" zu wollen, bewertete der Richter als "hass- und persönlichkeitsbedingte Prahlerei".

Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte Freiheitsstrafen zwischen drei und acht Jahren gefordert. Sie hatte den Männern neben schwerer Brandstiftung und Missbrauch von Notrufen auch versuchten Mord vorgeworfen. Die Verteidiger hatten für einen Mandanten einen Freispruch, für die beiden anderen wesentlich niedrigere Freiheitsstrafen gefordert. Die Staatsanwaltschaft und auch die Anwälte kündigten an, eine Revision zu prüfen.

DPA
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