Rückschlag für die Ermittlungen im Fall Peggy: Die Knochenteile, die bei einer erneuten Suchaktion im bayerischen Lichtenberg entdeckt wurden, stammen nicht von dem vor Jahren verschwundenen Mädchen. "Ein Zwischenergebnis der Untersuchungen liegt vor. Es gibt keine Spuren von Peggy", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bayreuth am Dienstag. Die damals neunjährige Peggy war vor zwölf Jahren in Lichtenberg spurlos verschwunden. Als ihr Mörder ist der geistig behinderte Ulvi K. verurteilt, doch an seiner Schuld hegen viele Menschen Zweifel.
2012 starteten Staatsanwaltschaft und Kripo Bayreuth neue Ermittlungen. Im April durchsuchte die Polizei ein Anwesen in Lichtenberg, das nur wenige Meter von Peggys früherer Wohnung entfernt liegt. Die Ermittler erklärten, sie hätten Hinweise, dass man hier die Leiche finden könnte. Sie entdeckten zwar Knochenteile in einer Sickergrube, doch diese stammen nicht von der Schülerin, wie die Analyse nun zeigte. Bereits kurz nach dem Fund hatte die Staatsanwaltschaft erläutert, die Knochenfragmente könnten auch von Tieren stammen oder zu einem alten Friedhof gehören. Jetzt erläuterten die Behörden, man habe weitere Untersuchungen in Auftrag gegeben: "Wir wollen definitiv Klarheit, welche Knochen das sind."
Ulvi K. könnte unschuldig verurteilt worden sein
Der Fall Peggy zählt zu einem der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre in Deutschland. Die damals Neunjährige kam im Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule nicht zu Hause an. Im Jahr 2004 verurteilte das Landgericht Hof rechtskräftig den aus Lichtenberg stammenden Ulvi K. In einem unter umstrittenen Umständen zustande gekommenen Geständnis hatte der geistig behinderte Mann den Mord zugegeben, dies Geständnis aber später widerrufen. Anfang April hatte der Anwalt von Ulvi K. am Landgericht Bayreuth einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Der Jurist Michael Euler will erreichen, dass der Fall vor Gericht neu aufgerollt wird, um Ulvi K.s Unschuld zu beweisen. Eine Prüfung des Antrags durch die Staatsanwaltschaft kann nach Angaben der Anklagebehörde Monate dauern.