Gerichtsverkündung Urteil im "Tiergartenmord"-Prozess könnte politische Krise mit Russland auslösen

Ein Polizeibeamter und Mitarbeiter der Spurensicherung, im Hintergrund ein blaues Zelt
Ein Berliner Polizeibeamter sichert nach dem Mord im Kleinen Tiergarten im August 2019 den Tatort
© Christoph Soeder / DPA
Ein Mann wird mitten in Berlin erschossen. Mehr als ein Jahr haben Richter versucht, die Hintergründe zu klären – nun steht ihr Urteil an. Dies könnte die deutsch-russischen Beziehungen weiter belasten.

Mit großer Spannung wird am Mittwoch das Urteil im sogenannten Tiergartenmord-Prozess erwartet. Mehr als ein Jahr lang haben die Richter versucht, die Hintergründe der Erschießung eines Georgiers tschetschenischer Abstammung im August 2019 mitten in Berlin aufzuklären. Die Bundesanwaltschaft geht von einem Auftrag staatlicher Stellen Russlands aus und hat lebenslange Haft beantragt. Das Berliner Kammergericht will um 11 Uhr sein Urteil fällen. Dieses könnte schwere politische Folgen haben und der neuen Bundesregierung eine diplomatische Krise bescheren.

Staatsanwaltschaft: Scheinidentität für Auftragsmord im Tiergarten

Angeklagt ist ein 56 Jahre alter Russe, der mit einer Scheinidentität nach Berlin gereist sein soll. Er soll am 23. August 2019 den 40 Jahre alten Georgier in der Parkanlage Kleiner Tiergarten erschossen haben. Der Getötete, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte, war von russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden.

Die Bundesanwaltschaft sieht darin das Motiv für die Tötung. Der Mann sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft habe. Der Angeklagte sei Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB und habe für den Auftragsmord eine Scheinidentität erhalten. Die Bundesanwaltschaft sieht die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt und beantragte, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Die Verteidigung sieht für die Version der Bundesanwaltschaft keine stichhaltigen Beweise. Sie stütze sich auf teils "höchst fragwürdige Beweismittel", sagte Verteidiger Robert Unger. Dies gelte für die Identität des Angeklagten, aber auch für die von der Bundesanwaltschaft angenommene Verbindung zum russischen Staat. Der Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat bestritt der Mann.

Urteil heikel für deutsch-russische Beziehungen

Sollte das Gericht der Argumentation der Bundesanwaltschaft folgen, könnte das Urteil die deutsch-russischen Beziehungen weiter belasten. Erste Konsequenzen hatte die Bundesregierung schon gezogen, nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen aufgenommen hatte und der russischen Regierung mangelnde Kooperation vorwarf. Zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin wurden deswegen ausgewiesen.

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte daraufhin bei einer Pressekonferenz in Paris den ermordeten Georgier, der in der russischen Teilrepublik Tschetschenien auf Seiten der Separatisten gekämpft haben soll, einen "Banditen" und "Mörder" genannt. Diese Äußerungen hätten gezeigt, dass der getötete Georgier "bis in höchste Regierungskreise" als Terrorist angesehen worden sei, erklärte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer.

DPA
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