Für den Mord an der 15-jährigen Nadine aus Wetter hat das Landgericht Hagen den Angeklagten zur höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. "Wir haben es hier mit einer recht erbarmungslosen Tat zu tun", erklärte der Vorsitzende Richter Frank Schreiber in seiner knapp dreistündigen Urteilsbegründung. Der 20-Jährige hatte die Schülerin im August vergangenen Jahres in der elterlichen Wohnung überfallen und mit mindestens zwölf Messerstichen getötet.
Der junge Mann nahm das Urteil äußerlich regungslos entgegen. Er hatte die Tat während des Prozesses weitgehend gestanden, sich zugleich jedoch immer wieder auf Erinnerungslücken berufen. Das wahre Motiv blieb daher auch nach dem Prozess ungeklärt. Vermutet hatte die Polizei einen sexuellen Hintergrund. In Chats hatte sich der Angeklagte unter falschem Namen Mädchen im Internet sexuell genähert. Auch mit Nadine hatte er als "Summerbabe" Kontakte geknüpft und dabei herausgefunden, dass Nadine an dem Abend des 20. August alleine zu Hause war. Spuren einer Vergewaltigung hatte die Polizei bei der getöteten 15-Jährigen jedoch nicht entdeckt.
"Es war ein Verdeckungsmord"
Nach Überzeugung der Richter war der Angeklagte, ein früherer Mitschüler von Nadines Schwester, in der Tatnacht nach Mitternacht zu Nadines Elternhaus gefahren. Die Schülerin ließ ihn hinein, es kam zum Streit, und der Angeklagte schlug mit einer Taschenlampe zu. Als Nadine drohte, ihn anzuzeigen, soll er beschlossen haben, sie zu töten. Er hatte sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und schließlich erstochen. Die Eltern fanden ihre Tochter bei ihrer Rückkehr in der Nacht blutüberströmt vor. "Es war ein Verdeckungsmord", sagte der Vorsitzende der Jugendstrafkammer des Hagener Landgerichts in der Urteilsbegründung. Am letzten Prozesstag hatte der Angeklagte betont, dass er seine Tat bedaure: "Ich hoffe, dass Sie irgendwann ein halbwegs normales Leben führen können", sagte er an die Eltern gewandt.
Der Richter bescheinigte ihm im Urteil einen "gigantischen Erziehungsbedarf". Der Beschuldigte sei nicht in der Lage, sich in andere Menschen hineinzuversetzen und Mitleid zu empfinden. Der Richter: "Es gibt nichts, absolut nichts, mit dem Nadine zu ihrem Tod auch nur im Geringsten beigetragen hat." In der zentralen Frage, welches Strafrecht bei dem zur Tatzeit 19-Jährigen angewandt werden müsse, folgte die Große Strafkammer des Hagener Landgerichts dem Plädoyer des Staatsanwaltes. Auf Grund der Gutachten und der Aussagen der Sachverständigen habe nicht eindeutig bewiesen werden können, dass der Angeklagte zur Tatzeit als Erwachsener gehandelt habe, sagte der Richter.
Anwältin forderte lebenslange Haft
"Es bleibt ein Zweifel, und das weist dann in Richtung Jugendstrafrecht." Die Verteidigung hatte am Dienstag auf Totschlag plädiert und eine Strafe von neun Jahren und drei Monaten gefordert. Die Anwältin der Familie sagte nach der Urteilsverkündung, nach dem allgemeinen Empfinden hätte so eine Tat mit lebenslanger Haft bestraft werden müssen, aber immerhin sei die Höchststrafe verhängt worden.
"Die Angehörigen sind nach 20 Verhandlungstagen, in denen sie dem Angeklagten gegenüber gesessen haben, einfach ausgelaugt", fügte sie hinzu. Auf die Spur gekommen war die Polizei dem weitläufigen Bekannten von Nadine gut drei Wochen nach der Tat. Ein verschwundenes Telefon, Kabelreste und vor allem die Chat-Kontakte führten zur Festnahme des jungen Mannes. Ein DNA-Abgleich mit rund 300 Schülerinnen und Schülern war ohne Ergebnis geblieben. Die Verteidiger wollen prüfen, ob sie in Revision gehen.