Unzufriedenheit als Mordmotiv Hebamme wollte neun Frauen bei der Geburt töten

Eine als Schatten erkennbare Hebamme schiebt eine Wiege.
Neun versuchte Morde wirft die Staatsanwaltschaft München einer Hebamme vor.
© Arno Burgi/DPA
Weil sie neun werdenden Müttern bei der Geburt blutverdünnende Mittel gespritzt hat, wird eine Hebamme jetzt wegen versuchten Mordes angeklagt. Als Motiv wird Unzufriedenheit im Job vermutet.

Die Staatsanwaltschaft München hat gegen eine Hebamme Anklage wegen neunfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Ihr wird vorgeworfen, vier werdenden Müttern im Münchner Klinikum Großhadern vor dem Kaiserschnitt ein blutverdünnendes Medikament verabreicht zu haben. Als Motiv wird Unzufriedenheit mit ihrem Job vermutet. Die 34-Jährige habe die Mütter gezielt in Lebensgefahr gebracht haben, warf die Anklagebehörde der Hebamme am Mittwoch vor. Die Mütter und ihre Neugeborenen überlebten alle, mussten aber mit notfallmedizinischen Maßnahmen gerettet werden. Zu gesundheitlichen Folgen für die Frauen machte die Behörde keine Angaben.

Die in Untersuchungshaft sitzende Hebamme bestreitet den Ermittlern zufolge die Vorwürfe. Ins Rollen gekommen war der Fall durch eine Anzeige des Klinikums Großhadern vor einem Jahr, nachdem es dort zu starken Blutungen bei Kaiserschnittgeburten mit einer auffälligen Veränderung des Blutgerinnungssystems gekommen war. Für diese Fälle soll die Angeklagte verantwortlich sein.

Sie soll der Anklage zufolge im betroffenen Klinikum Großhadern vier hochschwangeren Patientinnen vor ihren Kaiserschnitten absichtlich und ohne medizinischen Grund ein blutgerinnungshemmendes Medikament verabreicht haben. Bei allen Frauen führte dies zu einem lebensbedrohlichen Blutverlust, sie konnten nur durch sofortige Notfallmaßnahmen gerettet werden.

Tod billigend in Kauf genommen

Davor soll die Hebamme zwischen September 2011 bis April 2012 fünf Patientinnen des Krankenhauses Bad Soden medizinisch nicht nötige Blutverdünner verabreicht haben, was bei diesen ebenfalls zu einem lebensbedrohlichen Zustand geführt habe. Die Frau sei in Bad Soden bei der Vorbereitung der Kaiserschnitt-Entbindungen mit der Zubereitung von Infusionslösungen betraut gewesen. Laut Anklage wusste die Hebamme um die lebensbedrohliche Wirkung der Blutverdünner. Sie habe den Tod der Patientinnen zumindest billigend in Kauf genommen.

Das Landgericht München I muss nun über einen Termin für den Prozess entscheiden. Die Anklageschrift umfasst 247 Seiten. 94 Zeugen und sechs Sachverständige sollen im Prozess aussagen.

DPA · AFP
mma

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