Nach Bluttat in Dachau Diskussion um Sicherheit in Gerichten entbrannt

Nach dem tödlichen Attentat eines 54-Jährigen auf einen Dachauer Richter kommt nun die Frage auf: Welche Sicherheitsstandards gelten eigentlich in deutschen Justizgebäuden?

Die Sicherheit bei Prozessen ist nach dem den tödlichen Schüssen auf einen Richter in Dachau erneut zum Diskussionsthema geworden. Laut Staatsanwaltschaft seien zum Tatzeitpunkt im Gerichtssaal keine Justizwachtmeister anwesend gewesen, da dies bei solchen Alltagsfällen nicht üblich sei.

Generell gibt es in deutschen Gerichten keine einheitlichen Sicherheitsstandards. Bei Zivilsachen im Amts- oder Landgericht wird in der Regel nur sporadisch kontrolliert. Die Überprüfungen beim Zugang zu Strafjustizgebäuden ähneln dagegen oft den Kontrollen in Flughäfen. Sitzen mutmaßliche Täter der Organisierten Kriminalität auf der Anklagebank oder wird Terroristen der Prozess gemacht, ist die Durchsuchung der Besucher nach Waffen die Regel.

Bauliche Schutzmaßnahmen im Gericht reichen von räumlich getrennten Sitzungstrakten bis zu Sicherheitsschleusen mit Metalldetektoren am Eingang. Neben Taschen- und Gepäckkontrollen sollen auch Notrufsysteme im Verhandlungssaal oder die "Aufrüstung" von Justizwachtmeistern - etwa mit Pfefferspray - für mehr Sicherheit sorgen.

Oft überlassen die zuständigen Bundesländer die Entscheidung den Gerichtspräsidenten. Diese prüfen dann im Einzelfall, ob die Sicherheit der Prozessteilnehmer gefährdet sein könnte und wann sie an den Eingängen ihrer Häuser Metalldetektoren einsetzen oder Personen und Taschen kontrollieren lassen. Für die Sicherheit im Verhandlungssaal ist dann der Richter zuständig. Liegen Drohungen vor, kann dieser auch vor seinem Saal Personenkontrollen anordnen.

Statt auf die subjektive Einschätzung der Gefährdung durch Richter zu vertrauen, gibt es in immer mehr Städte ständige Kontrollen am Eingang. Das soll Schutz für das ganze Gebäude bieten, unabhängig von den Fällen, die dort gerade verhandelt werden. Sicherheitsschleusen gelten zwar als wirksame Abschreckung, stehen aber im Widerspruch zum Selbstverständnis der Justiz, die ihre Legitimation zu großen Teilen aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit bezieht.

Todesschütze wird psychiatrisch untersucht

Am Mittwoch hatte ein 54-jähriger Transportunternehmer im Dachauer Amtsgericht während der Urteilsbegründung eine Pistole gezogen und den 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen. Er war zuvor wegen nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Es wurde ein Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Zudem werde der Mann nun einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Mann schweigt weiterhin zu seiner Tat.

DPA
tmm/DPA

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