Philadelphia 60 Jahre Haft für Ex-Ku-Klux-Klan-Mitglied

41 Jahre nach der Ermordung von drei Bürgerrechtlern in Mississippi wurde der 80-jährige Edgar Ray Killen zur Höchststrafe verurteilt.

Für die Tötung von drei Bürgerrechtlern vor 41 Jahren soll ein früheres Mitglied des rassistischen Ku-Klux-Klans mit 60 Jahren im Gefängnis büßen. Bezirksrichter Marcus Goldman sagte am Donnerstag bei der Verkündung des Strafmaßes in Philadelphia, er habe trotz des hohen Alters des Angeklagten - Edgar Ray Killen ist 80 Jahre alt - auf die Höchststrafe erkannt, weil „jedes Leben seinen Wert hat“. Der im Rollstuhl sitzende Killen verfolgte die Strafmaßverkündung ohne äußerliche Regung. Seine Verteidigung kündigte Berufung an.

"Ich habe eine Strafe gegen eine Person zu verkünden, die 80 Jahre alt ist", sagte Gordon. "Es wird einige im Gerichtssaal geben die sagen, eine Strafe von zehn Jahre wäre lebenslänglich." Das Leben der drei Bürgerrechtler müsse aber absolut respektiert und im Urteil gleich behandelt werden. Die Geschworenen hatten am Dienstag den des Mordes beschuldigten Killen des dreifachen Totschlags für schuldig befunden. Gordon verhängte für jede Tat die Höchststrafe von 20 Jahren, nacheinander zu verbüßen.

Killens Anwalt kündigt Berufung an

Die Staatsanwälte hatten Jury und Gericht aufgefordert, der Welt die Botschaft zu vermitteln, dass sich der amerikanische Südstaat Mississippi seit den 60er Jahren geändert habe. Sie legten Beweise vor, wonach Killen 1964 den blutigen Überfall auf die drei Bürgerrechtler Michael Schwerner, Andrew Goodman und James Chaney geplant hatte. Die drei Männer - zwei Weiße aus New York und ein Schwarzer - wurden am 21. Juni 1964 zusammengeschlagen und erschossen. Ihre Leichen wurden erst 44 Tage später gefunden. Die Ereignisse dienten als Vorlage für den Film "Mississippi Burning" von 1988.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auf Mord plädiert, was zu einer drei mal lebenslangen Haftstrafe hätte führen können. Die Staatsanwälte baten dann aber den Richter, die Geschworenen auch über den minderschweren Fall des Totschlags befinden zu lassen, was diese dann taten. Killens Anwalt kündigte an, Berufung einzulegen, weil die Jury nicht über Totschlag hätte befinden dürfen. Am Montag wird Richter Gordon sich mit dem Antrag befassen.

Killen wurde 1967 schon einmal wegen der Bluttat angeklagt

Staatsanwalt Mark Duncan sagte, die Schuld des Angeklagten sei klar. Die Familien der Opfer warteten seit 41 Jahren auf Gerechtigkeit. Killens Verteidiger James McIntyre verurteilte die Morde und sprach den Angehörigen sein Beileid aus. Doch reichten die Beweise gegen seinen Mandanten nicht aus. Der Anwalt räumte ein, Killen sei Mitglied des rassistischen Ku-Klux-Klans gewesen, deswegen sei er jedoch nicht angeklagt.

Der Teilzeitprediger und Sägewerkbetreiber wurde 1967 schon einmal wegen der Bluttat angeklagt, doch gelangte die nur aus Weißen bestehende Jury damals zu keinem einhelligen Urteil. Sieben Mitangeklagte wurden schuldig gesprochen, doch verbüßte keiner von ihnen eine Haftstrafe von mehr als sechs Jahren.

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