Polizeidienst in Deutschland An- und Ausziehen gehört zum Job dazu

Wenn ein Polizist sich auszieht, muss das Land dafür in die Tasche greifen. Schließlich legt der Hüter des Gesetzes seine Uniform nicht zum Privatvergnügen an oder ab, so das Verwaltungsgericht Münster in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Eine Woche mehr Freizeit pro Jahr hat sich ein Polizist aus Münster erstritten. Das An- und Ausziehen der Dienstuniform - täglich etwa eine Viertelstunde - sei Arbeitszeit, urteilte das Verwaltungsgericht Münster. Bei der Verhandlung Anfang Juli hatte der Polizist (44) angegeben, dem Land als Dienstherren aufgrund des Umkleidens jährlich rund 45 Stunden zu schenken. Der Arbeitgeber wollte nur die Zeit für das "Aufrüsten" mit Pistole, Handschellen und Pfefferspray als Dienstzeit anrechnen.

Dem widersprach das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Nicht nur das Anlegen der Einsatzmontur sei Arbeitszeit, auch das An- und Ausziehen der normalen Uniform. Diese sei "keinesfalls eine dem reinen Privatbereich zuzuordnende Kleidung", sondern ebenso Teil der Ausrüstung, hieß es in der Begründung. Das Argument, Streifenpolizisten könnten sich die Uniform schon zu Hause anziehen, ließ das Gericht nicht gelten. Dass der Kläger dies grundsätzlich dürfe, bedeute nicht, dass er es auch müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung wurde abgelehnt.

DPA
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