Säugling mit der Schere erstochen Polizistin steht wegen Mordes vor Gericht

Die Anklage lautet auf Mord. Eine Polizistin aus Niedersachsen muss sich vor Gericht verantworten, weil sie ihr neugeborenes Baby mit einer Schere erstochen haben soll. Laut Staatsanwaltschaft wollte sie nicht auf ihr Cabriolet und eine Reise verzichten.

Eine Polizistin soll mit einer Schere auf ihren neugeborenen Jungen eingestochen, die Leiche versteckt und Tage später vergraben haben. Ihr vermutliches Motiv: Sie hatte Angst, mit einem Kind aus finanziellen Gründen auf ihr Cabriolet, ihr Motorrad und eine geplante Reise verzichten zu müssen. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Seit Freitag muss sich die 25-Jährige wegen Mordes vor dem Landgericht Verden verantworten.

Mädchenhaft wirkt die Frau mit dem langen, dunkelblonden Pferdeschwanz, die in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wird. Als die Staatsanwältin Simone Fischer das grausige Verbrechen schildert, senkt die Angeklagte den Blick. "Den Gedanken an eine Schwangerschaft empfand sie als Schock", sagt Fischer. Die Beamtin aus der Polizeidirektion Lüneburg habe sich zudem vor der Reaktion ihres Verlobten gefürchtet, denn Vater des Kindes war ihr Ex-Freund.

Staatsanwaltschaft: Mord an Baby vor Geburt geplant

Die Frau soll die ungewollte Schwangerschaft überall geleugnet haben. Während ihr Verlobter schlief, brachte sie im Juli vergangenen Jahres im oberen Stockwerk ihres Wohnhauses ein Kind zur Welt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft plante die 25-Jährige schon vor der Geburt, das Baby zu ermorden.

"Sie stach ruckartig auf den Säugling ein", sagt Fischer. Die Leiche habe sie in einer Plastikbox unter dem Gästebett versteckt. Vier Tage später habe sie den toten Jungen in ihren Rucksack gesteckt und sei mit dem Motorrad zu dem Seitenarm eines Flusses gefahren. In dem Gewässer habe sie die Leiche mit einem Stein beschwert vergraben. Kurz darauf gestand die Beamtin Kollegen die Tat.

Nach Angaben des Verteidigers Jürgen Meyer will sich die junge Frau später zu dem Verbrechen äußern. "Die Aufarbeitung der Tat in dem Prozess ist für sie sehr wichtig", meint der Anwalt. Der Vorwurf des Mordes sei aber nicht haltbar. Die Schwangerschaft habe seine Mandantin verdrängt, das habe ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten ergeben. Sie habe die Tötung nicht geplant.

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Stephanie Lettgen, DPA

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