In Schleswig-Holsteins hat Generalstaatsanwalt Erhard Rex nach eigenen Angaben die Freilassung eines weiteren sehr gefährlichen Sextäters verhindert. Gegen eine entsprechende Anordnung des Landgerichts Lübeck habe er Widerspruch eingelegt, sagte Rex den "Lübecker Nachrichten" (Mittwochsausgabe). Nach dem Gerichtsentscheid hätte der Mann mit sofortiger Wirkung aus der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entlassen werden müssen. Der heute 49-Jährige war 1991 unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung zu sechs Jahren Gefängnis und zu zehn Jahren Sicherungsverwahrung verurteilt worden. "Da bei dem Mann eine schwere antisoziale Persönlichkeitsstörung attestiert worden war, hat er die Sicherungsverwahrung in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie verbracht", sagt Rex.
Nach Ansicht des Landgerichts Lübeck wäre der Sextäter freizulassen, da für ihn die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelte, nach der eine nachträgliche Sicherungsverwahrung unzulässig ist. Im Raum Lübeck wäre dies der dritte Fall. Das will Rex verhindern: "Gutachter haben eine dramatische Prognose für den 49-Jährigen gestellt, der rund um die Uhr unter Beobachtung steht", so der Generalstaatsanwalt. In den nächsten Wochen muss das Oberlandesgericht Schleswig abschließend über den Fall entscheiden.