Im Rechtsstreit um den gewaltsamen Tod eines entflogenen Zuchtadlers und einen verletzten Dackel haben sich die Konfliktparteien auf einen Vergleich geeinigt. Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit. Der entflohene Steinadler hatte im Oktober 2005 den Dackel eines Jägers angegriffen. Der 70-jährige Mann schlug mit seinem Spazierstock derart heftig auf den Greifvogel ein, dass er ihm einen Flügel und mehrere Knochen brach. Das verletzte Tier starb einige Tage später.
Der Eigentümer des Dackels zahlt nun laut dem Vergleich an den Eigentümer des getöteten Adlers, die Deutschen Greifenwarte in Haßmersheim (Neckar-Odenwald-Kreis), 15.000 Euro zuzüglich 578 Euro außergerichtliche Anwaltskosten. Im Gegenzug zahlt die Greifenwarte 512 Euro Tierarztkosten für den verletzten Dackel. In erster Instanz hatte das Landgericht Heilbronn dem Jäger die Zahlung von 6.628 Euro an die Greifenwarte auferlegt. Im Gegenzug sollte er 922 Euro für Tierarztkosten bekommen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht ging allerdings davon aus, dass der Jäger eine größere Schuld an dem Vorfall trägt, als das Landgericht Heilbronn entschieden hatte.
Das Landgericht hatte im vergangenen Oktober entschieden, die Greifwarte habe fahrlässig gehandelt, weil der Vogel keinen Peilsender besessen habe. Beide Parteien hatten vor dem Heilbronner Landgericht Berufung wegen zu geringen Schadenersatzes eingelegt.
Die Richter am Oberlandesgericht in Stuttgart erklärten, es gebe keine gesetzliche Vorschrift für Peilsender. Dem Spaziergänger müsse vielmehr vorgeworfen werden, sich dem Adler mit seinem Vierbeiner wider besseren Wissens genähert zu haben. Als Jäger habe er wissen müssen, dass ein lahmender Dackel in das Beuteschema eines Steinadlers passt und mit einem Angriff zu rechnen ist. Nach Überzeugung der Richter treffen den Dackelbesitzer zwei Drittel der Schuld.