Auf Autodach vergessenes Handy alarmiert Rettungsdienst: Fahrer muss Einsatz zahlen
Weil sein auf dem Autodach vergessenes Smartphone den Rettungsdienst alarmierte, muss ein Autofahrer den Feuerwehreinsatz zum Teil bezahlen. Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Göttingen lehnte seinen Eilantrag dagegen nach Angaben vom Dienstag überwiegend ab. Grund dafür ist, dass der Mann starke Schmerzmittel genommen hatte und nicht mehr hätte fahren dürfen.