Inzest-Prozess
Haft für Inzest-Vater ausgesetzt
Patrick S. muss doch nicht in Haft. Zwar bleibt Inzest nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes strafbar, doch die Staatsanwaltschaft setzt die Strafe gegen den vierfachen Vater aus. Vorerst darf er bei seiner Familie bleiben.